Die Tage vor deinem Ausbildungsbeginn
DIE TAGE VOR DEINEM AUSBILDUNGSBEGINN
Die Suche nach einem Ausbildungsplatz war erfolgreich und
du hast den Vertrag in der Tasche. Welche Dinge du vor dem
Ausbildungsbeginn noch erledigen musst und was du wäh-
rend der ersten Tage im neuen Betrieb beachten solltest,
erfährst du hier.
Text Quelle: Bundesagentur für Arbeit,
www.planet-beruf.deKrankenversicherung:
Als Auszubildende
oder Auszubildender brauchst du eine eigene
Krankenversicherung.
1
Rentenversicherung:
Mit der Anmeldung dei-
ner Beschäftigung bei der Krankenkasse erfolgt
die Aufnahme in die Rentenversicherung. Diese
schickt dir den Sozialversicherungsausweis mit
der Sozialversicherungsnummer zu.
2
Finanzielle Unterstützung:
Wenn du
bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du
für deine Ausbildung finanzielle Unterstützung
erhalten (bei einer schulischen Ausbildung
BAföG, bei einer betrieblichen Ausbildung
Berufsausbildungsbeihilfe).
Tipp:
Informiere
dich und stelle den Antrag frühzeitig.
3
Eigenes Bankkonto:
Für die Überweisung der
Ausbildungsvergütung brauchst du ein eigenes
Bankkonto.
4
Private Haftpflichtversicherung:
Wenn deine
Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung
haben, bist du während deiner ersten Ausbil-
dung im Anschluss an die Schule in der Regel
mitversichert. Falls nicht, solltest du überlegen,
ob du eine eigene private Haftpflichtversiche-
rung abschließt!
5
Vermögenswirksame Leistungen:
Der Staat
fördert mit den vermögenswirksamen Leistungen
deinen Vermögensaufbau. Wenn dein Arbeitgeber
einen Teil deines Gehaltes auf einen bestimmten
Sparvertrag einzahlt, bekommst du vom Staat
einen Zuschuss, die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Manche Arbeitgeber zahlen auch zusätzlich
einen Teil dazu. Erkundige dich in deinem
Betrieb, ob das möglich ist.
6
Steuer-Identifikationsnummer:
Du musst dei-
nem zukünftigen Arbeitgeber deine Steuer-Iden-
tifikationsnummer, die jedem Bürger automatisch
zugeschickt wurde, mitteilen. Wenn du das
Schreiben mit deiner Nummer nicht mehr findest,
kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern
(www.bzst.de) anfordern.
7
Sozialversicherungsnummer:
siehe Rentenversicherung.
8
Schulzeitbescheinigung:
Unter bestimmten Vor-
aussetzungen kann deine Schulzeit (ab deinem
17. Lebensjahr) als Anrechnungszeit für deine
Rente anerkannt werden. Die Schulzeitbescheini-
gung, die dir von deiner Schule ausgestellt wird,
reichst du mit einer Kopie deines Abschlusszeug-
nisses bei deiner Krankenkasse ein.
10
Gesundheitsbescheinigung Jugendlicher:
Wenn du zu Beginn der Ausbildung unter
18 Jahre alt bist, musst du mit der Gesund-
heitsbescheinigung nachweisen, dass du für
den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet
bist. Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
erhältst du ein entsprechendes Formular. Damit
gehst du zu einem Arzt deiner Wahl, der dir
nach einer Untersuchung die Bescheinigung
ausstellt.
9
Checkliste „Vor dem Ausbildungsbeginn“
„Papiere“ besorgen. Bei Ausbildungsbeginn brauchst du
bestimmte Unterlagen, zum Beispiel:
Weitere Bescheinigungen:
Eventuell wird ein
polizeiliches Führungszeugnis verlangt, dieses
ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu
beantragen.
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