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Die Tage vor deinem Ausbildungsbeginn

DIE TAGE VOR DEINEM AUSBILDUNGSBEGINN

Die Suche nach einem Ausbildungsplatz war erfolgreich und

du hast den Vertrag in der Tasche. Welche Dinge du vor dem

Ausbildungsbeginn noch erledigen musst und was du wäh-

rend der ersten Tage im neuen Betrieb beachten solltest,

erfährst du hier.

Text Quelle: Bundesagentur für Arbeit,

www.planet-beruf.de

Krankenversicherung:

Als Auszubildende

oder Auszubildender brauchst du eine eigene

Krankenversicherung.

1

Rentenversicherung:

Mit der Anmeldung dei-

ner Beschäftigung bei der Krankenkasse erfolgt

die Aufnahme in die Rentenversicherung. Diese

schickt dir den Sozialversicherungsausweis mit

der Sozialversicherungsnummer zu.

2

Finanzielle Unterstützung:

Wenn du

bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du

für deine Ausbildung finanzielle Unterstützung

erhalten (bei einer schulischen Ausbildung

BAföG, bei einer betrieblichen Ausbildung

Berufsausbildungsbeihilfe).

Tipp:

Informiere

dich und stelle den Antrag frühzeitig.

3

Eigenes Bankkonto:

Für die Überweisung der

Ausbildungsvergütung brauchst du ein eigenes

Bankkonto.

4

Private Haftpflichtversicherung:

Wenn deine

Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung

haben, bist du während deiner ersten Ausbil-

dung im Anschluss an die Schule in der Regel

mitversichert. Falls nicht, solltest du überlegen,

ob du eine eigene private Haftpflichtversiche-

rung abschließt!

5

Vermögenswirksame Leistungen:

Der Staat

fördert mit den vermögenswirksamen Leistungen

deinen Vermögensaufbau. Wenn dein Arbeitgeber

einen Teil deines Gehaltes auf einen bestimmten

Sparvertrag einzahlt, bekommst du vom Staat

einen Zuschuss, die Arbeitnehmer-Sparzulage.

Manche Arbeitgeber zahlen auch zusätzlich

einen Teil dazu. Erkundige dich in deinem

Betrieb, ob das möglich ist.

6

Steuer-Identifikationsnummer:

Du musst dei-

nem zukünftigen Arbeitgeber deine Steuer-Iden-

tifikationsnummer, die jedem Bürger automatisch

zugeschickt wurde, mitteilen. Wenn du das

Schreiben mit deiner Nummer nicht mehr findest,

kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern

(www.bzst.de) an

fordern.

7

Sozialversicherungsnummer:

siehe Rentenversicherung.

8

Schulzeitbescheinigung:

Unter bestimmten Vor-

aussetzungen kann deine Schulzeit (ab deinem

17. Lebensjahr) als Anrechnungszeit für deine

Rente anerkannt werden. Die Schulzeitbescheini-

gung, die dir von deiner Schule ausgestellt wird,

reichst du mit einer Kopie deines Abschlusszeug-

nisses bei deiner Krankenkasse ein.

10

Gesundheitsbescheinigung Jugendlicher:

Wenn du zu Beginn der Ausbildung unter

18 Jahre alt bist, musst du mit der Gesund-

heitsbescheinigung nachweisen, dass du für

den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet

bist. Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

erhältst du ein entsprechendes Formular. Damit

gehst du zu einem Arzt deiner Wahl, der dir

nach einer Untersuchung die Bescheinigung

ausstellt.

9

Checkliste „Vor dem Ausbildungsbeginn“

„Papiere“ besorgen. Bei Ausbildungsbeginn brauchst du

bestimmte Unterlagen, zum Beispiel:

Weitere Bescheinigungen:

Eventuell wird ein

polizeiliches Führungszeugnis verlangt, dieses

ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu

beantragen.

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