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Die Tage vor deinem Ausbildungsbeginn

Die ersten Tage im Betrieb

Damit du an den ersten Tagen deiner

Ausbildung einen guten Eindruck

bei Vorgesetzten und deinen neuen

Kolleginnen und Kollegen hinterlässt,

solltest du ein paar einfache Regeln

befolgen.

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Informiere dich schon vor deinem

ersten Arbeitstag darüber, wann du

dich bei wem im Betrieb melden

sollst.

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Komme lieber etwas früher in den

Ausbildungsbetrieb und kalkuliere

für den Weg auch Zug- oder Busver-

spätungen mit ein.

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Auch in Unternehmen, in denen

sich alle duzen, sollten die Auszu-

bildenden warten, bis ihnen das

„Du“ angeboten wird. Grundsätzlich

bietet das „Du“ immer der Rang­

höhere an.

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Frag nach, wenn du etwas nicht

verstehst. Niemand erwartet von

dir, dass du alle Arbeitsabläufe im

Betrieb von Anfang an kennst.

Rechte und Pflichten

eines Azubis

Während deiner Ausbildungszeit hast

du spezielle Rechte und Pflichten:

Deine Rechte:

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Ausbildungsmittel wie Werkzeuge

und Unterlagen müssen dir kosten-

los zur Verfügung gestellt werden.

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Für die Zeit, die du in der Berufs-

schule verbringst, ist deine Ausbil-

derin oder dein Ausbilder verpflich-

tet, dich von der Arbeit im Betrieb

freizustellen.

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Während der Ausbildung dürfen dir

nur Aufgaben übertragen werden,

die dem Ausbildungszweck dienen.

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Deine Ausbilderin oder dein Ausbil-

der muss dich über die Ordnungsvor-

schriften an der Ausbildungsstätte

aufklären.

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Du kannst während der Probezeit

ohne Angabe von Gründen und

Einhaltung einer Frist (formlos)

kündigen. Das Gleiche gilt auch

für deinen Arbeitgeber. Nach der

Probezeit musst du eine vierwöchige

Kündigungsfrist einhalten, schriftlich

kündigen und angeben, warum du

die Berufsausbildung aufgeben willst.

Deine Pflichten:

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Du hast die Berufsschule regelmäßig

zu besuchen.

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Du musst den Weisungen deiner

Ausbilderin oder deines Ausbilders

folgen.

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Du musst die dir übertragenen Auf-

gaben sorgfältig ausführen.

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Du hast regelmäßig ein Berichts-

heft zu führen. Das ist ein Ausbil-

dungsnachweis, den die Ausbilde-

rin oder der Ausbilder überprüft

und unterschreibt. Dieser gilt als

Zulassungsvoraussetzung für die

Abschlussprüfung.

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Du musst Werkzeuge, Maschinen und

sonstige Einrichtungen pfleglich

behandeln.

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Du musst Betriebs- und Geschäfts-

geheimnisse wahren.

Finanzielle Unterstützung

Während der betrieblichen Ausbil-

dung bekommst du vom Betrieb eine

Ausbildungsvergütung, deren Höhe

je nach Beruf im Ausbildungsvertrag

festgeschrieben ist. Manchmal reicht

das aber nicht. Im Bedarfsfall gilt:

Eine Ausbildung soll nicht am Geld

scheitern!

Eine Berufsausbildung ist für Auszubil-

dende oder Schülerinnen und Schüler

beruflicher Schulen mit Kosten ver-

bunden. Das fängt schon beim Bewer-

bungsschreiben mit Bewerbungsmap-

pen, Briefumschlägen und Porto an.

In der Ausbildung entstehen meistens

weitere finanzielle Belastungen, zum

Beispiel, wenn du dir Arbeitskleidung

und Unterrichtsmaterialien kaufen,

Fahrtkosten bezahlen oder eine eigene

Wohnung nehmen musst.

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte

sich also rechtzeitig über mögliche

Kosten und deren Finanzierung im

Klaren sein! Finanzielle oder auch

anderweitige Unterstützung können

dir die Agenturen für Arbeit bieten.

Und das sogar bereits vor Aufnahme

einer Ausbildung, beispielsweise durch

eine Förderung aus dem Vermittlungs-

budget. Damit kann die Anbahnung

oder Aufnahme einer Ausbildung

finanziell unterstützt werden. Welche

Kosten hier im Einzelfall übernommen

werden können, klärst du bitte mit

deiner Berufsberaterin beziehungs-

weise deinem Berufsberater in einem

persönlichen Gespräch. Die notwen-

dige Förderung aus dem Vermittlungs-

budget wird in der mit dir abzuschlie-

ßenden Eingliederungsvereinbarung

festgehalten.

Berufsausbildungsbeihilfe

(BAB)

Während einer betrieblichen oder

außerbetrieblichen Ausbildung zahlt

die Agentur für Arbeit auf Antrag

zusätzlich zur Ausbildungsvergütung

durch den Betrieb Berufsausbildungs-

beihilfe (BAB), wenn bestimmte

Voraussetzungen erfüllt sind. Stellst

du den Antrag erst nach Beginn der

Ausbildung, wird Berufsausbildungs-

beihilfe rückwirkend längstens von

Beginn des Monats an gezahlt, indem

Text Quelle: Bundesagentur für Arbeit,

www.planet-beruf.de

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