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Lippstadt im Spiegel der Zeit
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und der Kirche platziert. Nordöst-
lich vom Zentrum wurde 1280 das
Augustinerkloster (Brüderkirche)
gegründet. Außerhalb der Stadtmau-
er bestand die Kaufmannssiedlung
mit der Nicolaikirche weiterhin.
Die Garantie des Marktrechts (1220),
des Münzprägerechts (circa 1231) und
der Schutzes des Handels sowie der
Einwohner durch eine Wallbefesti-
gung ließ die Stadt wachsen. Auch die
Situation, dass außerhalb der Stadt-
mauer eine Kaufmannssiedlung mit
einer Kirche lag sowie noch der Fami-
liensitz der Herren zur Lippe, machten
eine Stadterweiterung unausweich-
lich. Durch einen Stadtgraben, der
künstlich an die Lippe angebunden
wurde, waren die Bürger bemüht,
die Stadterweiterung zu sichern.
Das neue Stadtgebiet wurde nach
den entstandenen Kirchen in Hofen
(Bezirke/Stadtteile) unterteilt. Ne-
ben dem alten Stadtkern mit dem
Markthofe kamen im Süden mit
der Jakobikirche der Jakobihofe, im
Südwesten mit der Nicolaikirche
der Nicolaihofe und im Westen mit
der Kleinen Marienkirche und dem
Augustinerinnenkloster der Stiftshofe
hinzu. Heutige Straßennamen weisen
noch auf die damaligen Stadttore hin,
die es nach der Stadterweiterung gab:
Klusetor, Südertor, Soesttor, Cappeltor,
Lippertor. Die Stadt zur Lippe erhielt
zwischen 1220 und 1222 ihr eigenes
Stadtrecht. Ab spätestens 1231 führte
der Rat der Stadt ein eigenes Stadt-
siegel. Schutz und Sicherheit waren
ein wichtiger Garant für die Entwick-
lung einer Stadt und für den Erhalt
und die Blüte eines wirtschaftlichen
Zentrums. Aus diesem Grund bauten
die Lippstädter bis 1292 ihre Wallan-
lage mit Graben zu einer Stadtmauer
mit Graben aus. Diese Stadtmauer
bedeutete bis ins 19. Jahrhundert
hinein die Grenze zwischen Stadt-
bürgern, geprägt durch Handel und
Handwerk, und der darum liegenden
dörflich, ausschließlich landwirt-
schaftlich geprägten Gesellschaft.
Lippstadt zur Zeit der Stadtgründung und
Stadterweiterung im 13. Jahrhundert nach
Gunter Hagemann: die Festung Lippstadt,
Karte 6.
Stadtrechtsurkunde von 1220/1222
Altes Stadtsiegel
1185