Seite 14 - Vorlage

Basic HTML-Version

13
0
1000
1100
1200
1300
1400
1500
1600
1700
1800
1900
2000
2100
1209 Lippstadt und seineWassermühlen
Jede mittelalterliche Stadt
und jedes Dorf versorgte sich
imMittelalter und in der Frü-
hen Neuzeit selbst. Daher ist
es nicht verwunderlich, dass
Lippstadt vier Mühlen besaß.
D
as Recht zur Errichtung einer Müh-
le oblag dem Landesherrn. Daneben
bestand die Pflicht seiner Untertanen,
ihr Mahlgut in der landesherrlichen
Mühle mahlen zu lassen. Mit dieser
Monopolstellung waren Mühlen
damals auch beliebte Pfandobjekte,
sodass in Lippstadt nur die Burg-
mühle bis ins 19. Jahrhundert hinein
in landesherrlichem Besitz verblieb.
Bis ins 20. Jahrhundert hinein versorg-
ten vier Wassermühlen, die paarweise
am Fluss angelegt worden waren,
die Stadt. Besonders seit der Mitte
des 19. Jahrhunderts entbrannten
immer wieder Streitigkeiten um die
Wasserrechte, weil der Lippe aus Sicht
der Mühlenbesitzer zu viel Wasser zur
Bewässerung der Ackerflächen und
Wiesen entnommen wurde und die
zur Regulierung des Flusses für die
Schifffahrt errichteten Stauwehre die
Effektivität der Mühlen sinken ließen.
4
Für die Stadt Lippstadt waren die
Mühlen eine nicht unbedeutende
Einnahmequelle, denn seit 1357 besaß
Lippstadt das Recht, eine Mühlensteu-
er und einen Ausfuhrzoll auf Weizen,
Roggen und Malz zu erheben.
Die Burgmühle
Im Nordwesten der Stadt befindet
sich mit der Burgmühle zugleich
die älteste Mühle der Stadt. Sie soll
1209 als Zubehör der Stadt oder des
Familienanwesens in der Stadt von
Bernhard II. erbaut worden sein. Im
Jahr 1262 schenkten Bernhard III. und
seine Frau Sophie dem Augustinerin-
nenkloster jährlich fünf Malter Getrei-
de aus der Burgmühle.
5
Diese wurde
nach einem Brand 1309 als Mahlmüh-
le neu erbaut, bevor sie dann 1376
von dem Grafen von der Mark, an
den die Stadt verpfändet worden war,
übernommen wurde. Als Märker, seit
1417 Herzog von Kleve, im Verlauf der
Soester Fehde durch die Einrichtung
der „Samtherrschaft“ 1445, die Mitho-
heit über Lippstadt erworben hatte,
unterstanden ihm auch zur Hälfte die
Lippstädter Mühlen. Edelherr Bernd
zur Lippe und Johann von Hörde als
Pfandinhaber der Klevischen Rechte
Entstehung, Nutzung undWerdegang der vier
Lippstädter Wassermühlen
verpachteten die Burgmühle 1501 an
das Kloster Cappel. Die Mühle mit drei
Mahlgängen sowie einem Roggen-
und einem Weizenstein war 1760
in einem sehr verfallenen Zustand,
sodass sie wiederhergestellt werden
musste. Brandenburg-Preußen gab
als Rechtsnachfolger des ausge-
storbenen Klevischen Hauses im
Jahre 1676 den halben Anteil an der
Burgmühle in Erbpacht an die Stadt
Lippstadt. Daher konnte die Stadt
im Jahr 1845 die an den preußischen
Staat zu entrichtende Kornrente durch
eine einmalige Geldzahlung ablösen
und die Burgmühle 1847 an Wilhelm
und Diedrich Brülle verkaufen.
Als 1860 der Kornhändler J. W. Brülle
die Mühle erworben hatte, ersetzte
er die baufällig gewordenen Fach-
werkbauten durch Massivbauten
und schaffte ein unterschlächtiges
Wasserrad an. Die neue Mühlen-
einrichtung gestaltete er zu einem
neuen Werk und machte die Mühle
Die Burgmühle 1991
1209