WASSERVERSORGUNG
D
aneben gibt es – vorwiegend in Weilern –
noch eine Vielzahl von Gemeinschafts-
und Einzelanlagen auf privater Basis,
die regelmäßig überprüft werden. Die Wasser-
versorgung im Landkreis Weilheim-Schongau ist
aufgrund der hydrogeologischen Gegebenheiten
quantitativ und qualitativ gesichert. Für die öffent-
liche Wasserversorgung im Landkreisgebiet liegen
derzeit wasserrechtliche Gestattungen zur Ent-
nahme von insgesamt 12,4 Mio. m
3
/a Grundwasser
vor. Unabhängig davon betreiben einige Industrie-
unternehmen betriebliche Wassergewinnungsan-
lagen. Der größte Teil der betrieblichen Wasserent-
nahmen wird für Kühlzwecke verwendet.
Das Trinkwasser für unseren Landkreis wird zu
100 % dem Grundwasser entnommen. Der Grund-
wasserschutz hat deshalb eine herausragende
Bedeutung. Um die Wasserversorgung auch für
die Zukunft sicher zu stellen, ist es erforderlich,
dass die Grundwassereinzugsgebiete für die
jeweiligen Grundwassererschließungen ermittelt
und Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.
Für die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen
im Landkreis Weilheim-Schongau wurden die
Wasserschutzgebiete durch Rechtsverordnung
festgesetzt. Zur Erhaltung der Wasserqualität müs-
sen die Wasserschutzgebietsverordnungen immer
wieder dem neuesten Erkenntnisstand angepasst
werden. Derzeit beträgt die Gesamtfläche der
festgesetzten Wasserschutzgebiete im Landkreis
Weilheim-Schongau 2.750 ha; bezogen auf die
Landkreisfläche sind dies 2,8 %.
Wasserversorgung und
Wasserschutzgebiete
Die Versorgung der Bevölkerungmit einwandfreiemTrinkwasser ist
eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. ImLandkreisWeilheim-Schon-
gau bestehen 65 öffentlicheWasserfassungen; der Anschlussgrad
liegt bei 99%. Träger dieserWasserversorgungsanlagen sind drei
Städte, 25Gemeinden und sechsWasserbeschaffungsverbände.
Einzelne Gemeinden verfügen über keine eigeneWassergewinnung,
betreiben jedoch ein eigenes Rohrnetz.
Grundwehr Kläranlage
65