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WASSERVERSORGUNG

D

aneben gibt es – vorwiegend in Weilern –

noch eine Vielzahl von Gemeinschafts-

und Einzelanlagen auf privater Basis,

die regelmäßig überprüft werden. Die Wasser-

versorgung im Landkreis Weilheim-Schongau ist

aufgrund der hydrogeologischen Gegebenheiten

quantitativ und qualitativ gesichert. Für die öffent-

liche Wasserversorgung im Landkreisgebiet liegen

derzeit wasserrechtliche Gestattungen zur Ent-

nahme von insgesamt 12,4 Mio. m

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/a Grundwasser

vor. Unabhängig davon betreiben einige Industrie-

unternehmen betriebliche Wassergewinnungsan-

lagen. Der größte Teil der betrieblichen Wasserent-

nahmen wird für Kühlzwecke verwendet.

Das Trinkwasser für unseren Landkreis wird zu

100 % dem Grundwasser entnommen. Der Grund-

wasserschutz hat deshalb eine herausragende

Bedeutung. Um die Wasserversorgung auch für

die Zukunft sicher zu stellen, ist es erforderlich,

dass die Grundwassereinzugsgebiete für die

jeweiligen Grundwassererschließungen ermittelt

und Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.

Für die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen

im Landkreis Weilheim-Schongau wurden die

Wasserschutzgebiete durch Rechtsverordnung

festgesetzt. Zur Erhaltung der Wasserqualität müs-

sen die Wasserschutzgebietsverordnungen immer

wieder dem neuesten Erkenntnisstand angepasst

werden. Derzeit beträgt die Gesamtfläche der

festgesetzten Wasserschutzgebiete im Landkreis

Weilheim-Schongau 2.750 ha; bezogen auf die

Landkreisfläche sind dies 2,8 %.

Wasserversorgung und

Wasserschutzgebiete

Die Versorgung der Bevölkerungmit einwandfreiemTrinkwasser ist

eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. ImLandkreisWeilheim-Schon-

gau bestehen 65 öffentlicheWasserfassungen; der Anschlussgrad

liegt bei 99%. Träger dieserWasserversorgungsanlagen sind drei

Städte, 25Gemeinden und sechsWasserbeschaffungsverbände.

Einzelne Gemeinden verfügen über keine eigeneWassergewinnung,

betreiben jedoch ein eigenes Rohrnetz.

Grundwehr Kläranlage

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