Abwasserentsorgung
I
m Landkreis Weilheim-Schongau betreiben
20 Städte und Gemeinden eine eigene Klär-
anlage (Belebungsanlagen, Abwasserteiche,
Tropfkörperanlagen, Pflanzenkläranlagen).
Zehn dieser Anlagen sind darüber hinaus mit einer
weitergehenden Reinigungsstufe (Phosphatfäl-
lung/Hygienisierung) ausgestattet. Dies ist
z. B. dann erforderlich, wenn Einleitungen in das
Einzugsgebiet des Ammersees und somit in ein
stehendes Gewässer (Badegewässer) erfolgen.
Der Anschlussgrad in den einzelnen kanalisierten
Gemeinden liegt zwischen 80 und 99 %.
Knapp 2.000 Anwesen (ca. 7.350 Einwohner) sind
nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlos-
sen. Bei diesen Anwesen wird das Abwasser
überwiegend in mechanisch-biologisch wirkenden
Kleinkläranlagen ausgereinigt und anschließend
in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser
eingeleitet; bei landwirtschaftlichen Betrieben
wird das mechanisch gereinigte Abwasser vielfach
einer Jauche-/Güllegrube zugeführt.
Planung, Bau und Betrieb von öffentlichen Abwasser-
entsorgungsanlagen (Kläranlagen und Entlastungs-
bauwerke in der Kanalisation) sind gemeindliche Aufgaben.
ABWASSERENTSORGUNG
66