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Abwasserentsorgung

I

m Landkreis Weilheim-Schongau betreiben

20 Städte und Gemeinden eine eigene Klär-

anlage (Belebungsanlagen, Abwasserteiche,

Tropfkörperanlagen, Pflanzenkläranlagen).

Zehn dieser Anlagen sind darüber hinaus mit einer

weitergehenden Reinigungsstufe (Phosphatfäl-

lung/Hygienisierung) ausgestattet. Dies ist

z. B. dann erforderlich, wenn Einleitungen in das

Einzugsgebiet des Ammersees und somit in ein

stehendes Gewässer (Badegewässer) erfolgen.

Der Anschlussgrad in den einzelnen kanalisierten

Gemeinden liegt zwischen 80 und 99 %.

Knapp 2.000 Anwesen (ca. 7.350 Einwohner) sind

nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlos-

sen. Bei diesen Anwesen wird das Abwasser

überwiegend in mechanisch-biologisch wirkenden

Kleinkläranlagen ausgereinigt und anschließend

in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser

eingeleitet; bei landwirtschaftlichen Betrieben

wird das mechanisch gereinigte Abwasser vielfach

einer Jauche-/Güllegrube zugeführt.

Planung, Bau und Betrieb von öffentlichen Abwasser-

entsorgungsanlagen (Kläranlagen und Entlastungs-

bauwerke in der Kanalisation) sind gemeindliche Aufgaben.

ABWASSERENTSORGUNG

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