SOZIALES
vom Landkreis als auch von der Gemeinde. Sach-
aufwandsträger ist die jeweilige Sitzgemeinde des
Jugendzentrums.
Die
örtliche Jugendarbeit
findet größtenteils
in Verbänden statt. In einigen Gemeinden gibt
es zudem offene Jugendtreffs und offene Jugend-
räume, die i. d. R. von den Jugendlichen selbst
betrieben werden. Unterstützt und koordiniert
wird die Jugendarbeit vor Ort von Jugend-
referentInnen, einer gewählten Vertreterin
bzw. einem gewählten Vertreter des Stadt- oder
Gemeinderates.
In einigen Städten und Gemeinden des Landkrei-
ses wird zudem ein örtliches Ferienprogramm
sowie das Kinderkino angeboten.
Der
Kreisjugendring Weilheim-Schongau
ist
ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugend-
organisationen. Als Gliederung des Bayerischen
Jugendrings ist er anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe. Zu seinen Mitgliedsverbänden
zählen u. a. die kirchlichen Jugendverbände, die
Bayerische Sportjugend, die Trachtenjugend, die
Gewerkschaftsjugend, die Jugendorganisationen
von sozialen, ökologischen und humanitären
Verbänden und eine Reihe von Jugendgemein-
schaften. Zweck des Kreisjugendrings ist es, sich
durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die
Belange aller jungen Menschen im Landkreis ein-
zusetzen. Er sucht dazu die Zusammenarbeit mit
Verbänden, öffentlichen Stellen, Institutionen und
Organisationen, die in diesen Bereichen wirken.
Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört
es, neben den Interessen der jungen Menschen
auch die gemeinsamen Belange seiner Mitglied-
sorganisationen in der Öffentlichkeit, insbeson-
dere gegenüber den politischen Gremien und
Behörden zu vertreten und die Eigenständigkeit
der Jugendorganisationen zu unterstützen. Der
Kreisjugendring betreibt im Auftrag des Landkrei-
ses einen Kinder- und Jugendzeltplatz sowie ein
Jugendübernachtungshaus. Er bildet Jugendgrup-
penleiter in der verbandlichen Jugendarbeit aus
und fort, unterstützt die Jugendarbeit mit einem
umfangreichen Verleihangebot und bewirtschaftet
die Zuschüsse des Landkreises für die verbandli-
che Jugendarbeit. Zu seinem Angebot gehört die
regelmäßige Bestandserhebung und die fachliche
Beratung seiner Mitgliedsverbände, des Jugendhil-
feausschusses und von Kindern und Jugendlichen.
Er gibt zudem die Jugendleiter-Card (Juleica) aus.
Die Bereitstellung eines Büro- und Besprechungs-
raumes für die Jugendarbeit sowie die Durchfüh-
rung von Freizeiten und Jugendbildungsveran-
staltungen runden das breite Angebotsspektrum
ab. Der Landkreis Weilheim-Schongau fördert die
eigenverantwortliche Tätigkeit des Kreisjugend-
rings nach Maßgabe der §§ 12 und 74 SGB VIII.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwi-
schen Landkreis und Kreisjugendring ist in einem
Grundlagen- und Delegationsvertrag geregelt.
ANNIKA SEIF
Kreisjugendpflegerin Kommunale
Jugendarbeit im Amt
für Jugend und Familie
»
Im Landkreis Weilheim-
Schongau besteht ein vielfälti-
ges Angebot der Jugendarbeit
für Kinder und Jugendliche.
Neben den fünf, durch haupt-
amtliches Personal geführten,
Jugendzentren, gibt es noch
einige offene Jugendtreffs und
offene Jugendräume sowie
viele weitere Angebote der
Jugendarbeit im Landkreis.
Auch die zahlreichen Vereine
und Verbände im Landkreis
bieten eine hervorragende
Jugendarbeit für die Kinder
und Jugendlichen an. Darüber
hinaus können die Schulfe-
rien im Landkreis, durch die
attraktiven Ferienprogramme
der Gemeinden, den Freizeiten
des Kreisjugendrings und dem
Pfaffenwinkel-Ferien(s)pass
der Kommunalen Jugendarbeit
stets sehr abwechslungsreich
gestaltet werden.
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Jugend Girls`Day bei Aerotech Peißenberg
Südsee-Zeltlager
Feuerwehrjugendtag
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