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SOZIALES

vom Landkreis als auch von der Gemeinde. Sach-

aufwandsträger ist die jeweilige Sitzgemeinde des

Jugendzentrums.

Die

örtliche Jugendarbeit

findet größtenteils

in Verbänden statt. In einigen Gemeinden gibt

es zudem offene Jugendtreffs und offene Jugend-

räume, die i. d. R. von den Jugendlichen selbst

betrieben werden. Unterstützt und koordiniert

wird die Jugendarbeit vor Ort von Jugend-

referentInnen, einer gewählten Vertreterin

bzw. einem gewählten Vertreter des Stadt- oder

Gemeinderates.

In einigen Städten und Gemeinden des Landkrei-

ses wird zudem ein örtliches Ferienprogramm

sowie das Kinderkino angeboten.

Der

Kreisjugendring Weilheim-Schongau

ist

ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugend-

organisationen. Als Gliederung des Bayerischen

Jugendrings ist er anerkannter Träger der freien

Jugendhilfe. Zu seinen Mitgliedsverbänden

zählen u. a. die kirchlichen Jugendverbände, die

Bayerische Sportjugend, die Trachtenjugend, die

Gewerkschaftsjugend, die Jugendorganisationen

von sozialen, ökologischen und humanitären

Verbänden und eine Reihe von Jugendgemein-

schaften. Zweck des Kreisjugendrings ist es, sich

durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die

Belange aller jungen Menschen im Landkreis ein-

zusetzen. Er sucht dazu die Zusammenarbeit mit

Verbänden, öffentlichen Stellen, Institutionen und

Organisationen, die in diesen Bereichen wirken.

Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört

es, neben den Interessen der jungen Menschen

auch die gemeinsamen Belange seiner Mitglied-

sorganisationen in der Öffentlichkeit, insbeson-

dere gegenüber den politischen Gremien und

Behörden zu vertreten und die Eigenständigkeit

der Jugendorganisationen zu unterstützen. Der

Kreisjugendring betreibt im Auftrag des Landkrei-

ses einen Kinder- und Jugendzeltplatz sowie ein

Jugendübernachtungshaus. Er bildet Jugendgrup-

penleiter in der verbandlichen Jugendarbeit aus

und fort, unterstützt die Jugendarbeit mit einem

umfangreichen Verleihangebot und bewirtschaftet

die Zuschüsse des Landkreises für die verbandli-

che Jugendarbeit. Zu seinem Angebot gehört die

regelmäßige Bestandserhebung und die fachliche

Beratung seiner Mitgliedsverbände, des Jugendhil-

feausschusses und von Kindern und Jugendlichen.

Er gibt zudem die Jugendleiter-Card (Juleica) aus.

Die Bereitstellung eines Büro- und Besprechungs-

raumes für die Jugendarbeit sowie die Durchfüh-

rung von Freizeiten und Jugendbildungsveran-

staltungen runden das breite Angebotsspektrum

ab. Der Landkreis Weilheim-Schongau fördert die

eigenverantwortliche Tätigkeit des Kreisjugend-

rings nach Maßgabe der §§ 12 und 74 SGB VIII.

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwi-

schen Landkreis und Kreisjugendring ist in einem

Grundlagen- und Delegationsvertrag geregelt.

ANNIKA SEIF

Kreisjugendpflegerin Kommunale

Jugendarbeit im Amt

für Jugend und Familie

»

Im Landkreis Weilheim-

Schongau besteht ein vielfälti-

ges Angebot der Jugendarbeit

für Kinder und Jugendliche.

Neben den fünf, durch haupt-

amtliches Personal geführten,

Jugendzentren, gibt es noch

einige offene Jugendtreffs und

offene Jugendräume sowie

viele weitere Angebote der

Jugendarbeit im Landkreis.

Auch die zahlreichen Vereine

und Verbände im Landkreis

bieten eine hervorragende

Jugendarbeit für die Kinder

und Jugendlichen an. Darüber

hinaus können die Schulfe-

rien im Landkreis, durch die

attraktiven Ferienprogramme

der Gemeinden, den Freizeiten

des Kreisjugendrings und dem

Pfaffenwinkel-Ferien(s)pass

der Kommunalen Jugendarbeit

stets sehr abwechslungsreich

gestaltet werden.

«

Jugend Girls`Day bei Aerotech Peißenberg

Südsee-Zeltlager

Feuerwehrjugendtag

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