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SOZIALES

Steigenberger Hof

Alten- und Pflegeheim mit Parkwohnanlage

Appartements und Zimmer mit Balkon und Bergblick

Qualifizierte Pflege und individuelle Betreuung

Ausflüge, Feste, Seelsorge

Schmackhafte Küche

Telefon (08856) 92 52–0

Seeshaupter Str. 73

82377 Penzberg

steigenbergerhof-penzberg@rummelsberger.net www.altenhilfe-rummelsberg.de

Dieser graue Rahmen gehoert nicht zur Anzeige

Stand: 09.12.2011 um 15:30:07

Art: G, Farben: Black Cyan Magenta Yellow

Heiliggeist-Spital-Stiftung

Schongau

Wir bieten Ihnen inmitten der romantischen Altstadt von Schongau

Langzeit- und Kurzzeitpflege

durch qualifiziertes Personal in angenehmer Atmosphäre.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns doch einfach an.

Alten- und Pflegeheim, Karmeliterstraße 8

86956 Schongau, Tel.: 08861 2355-0

E-m

ail: verwaltung@altenheim.schongau.de

·

www.altenheim.schongau.de

Diese Broschüren sollen eine Orientierungshilfe

für alle wichtigen sozialen und familienunterstüt-

zenden Angebote in unserer Region sein und ein

schnelles Zugreifen auf Adressen und Telefonnum-

mern auch ohne Internet ermöglichen. Ob Sie sich

einer Kleinkind-Gruppe anschließen wollen, wis-

sen möchten, wo und unter welchen Bedingungen

Sie Wohngeld beantragen können, wo Sie Beratung

und Hilfe in Erziehungsfragen bekommen, welche

Sport-, Freizeit- und Kinderbetreuungsangebote es

im Landkreis gibt, wie und wo Sie und Ihre Kinder

sich engagieren können oder aber Fragen rund um

das Thema Schwangerschaft, Geburt, Pflege und

Betreutes Wohnen haben:

In diesen Broschüren finden Sie Hinweise und

Ansprechpartner hierzu.

Ob Beratungsstellen, Pflegedienste oder Mög-

lichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren – der

Landkreis Weilheim-Schongau hat eine hervorra-

gende soziale Infrastruktur.

CHRISTEL PILZ

Betreuungsstelle, Landratsamt Weilheim-Schongau

»

Die Betreuungsstelle arbeitet eng mit demBetreuungsgericht

zusammen. Aufgabe der Betreuungsstelle ist imWesentlichen die Sachver-

haltsaufklärung für das Betreuungsgericht. Imdirekten Gesprächmit den

Betroffenen klärt die Betreuungsstelle ob und bei welchen Angelegenheiten

ein Betreuungsbedarf besteht. Die Betreuungsstelle schlägt den Betreuer

vor den der Betroffenen sich wünscht oder der zumWohle des Betrof-

fenen die Angelegenheiten am besten Regeln kann. In der Regel findet

die Betreuungsstelle einen Familienangehörigen der die Betreuung

übernimmt. Nur dort wo sich kein naher Verwandter findet wird ein

Berufsbetreuer vorgeschlagen. Der Mitarbeiter der Betreuungsstelle

beraten auch zu Vorsorgevollmachten. Durch eine Vorsorgevollmacht

kann eine Betreuung vermieden werden.

«

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