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SOZIALES

ÖPNV

D

er öffentliche Personennahverkehr glie-

dert sich in den allgemeinen öffentlichen

Personennahverkehr (ÖPNV) und den

Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Dabei ist der

Landkreis für den allgemeinen öffentlichen Perso-

Öffentlicher Personennahverkehr ist die allgemein zugängliche

Beförderung von Personenmit Verkehrsmitteln im Linienverkehr,

die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im

Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.

Das Liniennetz im Landkreis Weilheim-Schongau

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