SOZIALES
ÖPNV
D
er öffentliche Personennahverkehr glie-
dert sich in den allgemeinen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) und den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Dabei ist der
Landkreis für den allgemeinen öffentlichen Perso-
Öffentlicher Personennahverkehr ist die allgemein zugängliche
Beförderung von Personenmit Verkehrsmitteln im Linienverkehr,
die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im
Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.
Das Liniennetz im Landkreis Weilheim-Schongau
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