Weinheim Planen und Bauen

Bauüberwachung und Durchführung von Bauzustandsbesichtigungen Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz kann die Einhaltung der Planvorlagen bzw. der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die ord- nungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten über- prüfen. Ortsbesichtigungen können durchgeführt und Bauzustands- besichtigungen des Rohbaus bzw. des fertig gestellten Bauvorhabens vorgenommen werden (auch wenn eine förmliche Abnahme in der Baugenehmigung nicht bestimmt wurde!). Eine Pflicht zur Bauüberwa- chung besteht nicht. Der Gesetzgeber stellt die notwendige Bauüberwa- chung in das Ermessen der Baurechtsbehörde. Baubeginn, Fertigstellung des Rohbaus und Ge- samtfertigstellung des Bauvorhabens sind dem Amt für Baurecht und Denkmalschutz anzu- zeigen. Planänderungen Von den eingereichten Plänen darf ohne Genehmigung nicht abgewichen werden, da ansonsten eine gebührenpflichtige Baueinstellung sowie ein Bußgeldverfah- ren drohen. Sollte sich während des Baus die Notwendigkeit einer Änderung ergeben, so sollten Sie sich an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz wenden. Dort erfahren Sie, ob die geplante Änderung genehmigungspflichtig ist und somit eventuell ein Tekturplan (zusätzlicher Antrag mit Planausschnitt für den von der Änderung betroffenen Bereich) notwendig wird. Beginn der Nutzung Die bauliche Anlage darf erst genutzt werden, wenn sie ordnungsge- mäß fertig gestellt und sicher benutzbar ist. Eventuell werden in der Baugenehmigung weitere Voraussetzungen bestimmt, die bis zum Be- ginn der Nutzung erfüllt sein müssen, z. B. die Herstellung notwendiger Stellplätze. 24 7.1 Material-Check Neubau und Fertighaus Wird ein Haus erbaut, stellt sich auch immer zugleich die Frage, wel- ches Material denn verwendet werden soll. Beim Massivhaus kommen in aller Regel Ziegel, Kalksandstein oder aber auch Porenbeton zur Anwendung. Im Innenbereich wird auch Lehm oder Lehmputz verwen- det. Daneben gibt es für nicht-tragende Wände auch Gipsplatten. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, weitere ökologische Baustoffe wie Holz zu verwenden. Ebenfalls verwendet werden kann Bimsstein. Für den Innenausbau werden als Materialien sowohl Polyure­ than-Hartschäume wie auch ökologische Materialien (beispielsweise Kokosfasern) verwendet. Nach- dem der Rohbau gefertigt und die Dämmung eingezogen wurde, gilt es die Außenwände sowohl vor Wind und Wetter zu schützen als auch zu verblenden. Dies kann einerseits durch Putz, Klinker, Schiefer, Kunststoff oder Holz erfolgen. Wichtig hierbei ist es, dass der Bauherr sich zuvor beim zustän- digen Bauamt über etwaige baurechtliche Vorgaben zur Gestaltung der Hausfassade informiert. Soll ein Fertighaus gebaut werden, so kann dies entweder aus Holz oder aus Fertigbetonbau- teilen bestehen. Hier ist die Materialauswahl in aller Regel auf das Angebot des jeweils ausgewählten Bauun- ternehmens beschränkt. Renovierung Soll nicht das ganze Haus neu gebaut, sondern eine Renovierung durchgeführt werden, dann eignen sich insbesondere für nicht-tragen- de Wände Gipsplatten, Porenbeton sowie Maurerziegel. Dies gilt bei- spielsweise bei Wanddurchbrüchen oder Farbänderungen des Raum- zuschnitts. Wenn es darum geht, Elektroinstallationen im Innenbereich zu verblenden, eignet sich besonders Holz als Baumaterial. Daneben © M a u d i b · t h i n k s t o c k .c om

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