Weinheim Planen und Bauen

© mediaprint infoverlag gmbh 23 Schwarzarbeit Wer Bauarbeiten von Schwarzarbeitern durchführen lässt, kann grundsätzlich keinerlei Ansprüche auf Gewährleis- tung stellen. Eventuell bestehende Verträge sind wegen Gesetzesverstoß nichtig. Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, so ist der Auftraggeber allein verpflichtet, für die Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen. Schließ- lich droht ihm noch eine Geldbuße, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich durch Schwarzarbeit in erhebli- chem Umfang wirtschaftliche Vorteile verschafft. Um jedes unnötige Risiko bei der Auftragsvergabe zu ver- meiden, sollten Sie sich in Zweifelsfällen die Handwerks- karte zeigen lassen oder bei der zuständigen Handwerks- kammer nach der Eintragung in die Handwerksrolle fragen. Dort werden auch alle Fragen zum Thema Schwarzarbeit beantwortet. Vermessung Die verschiedenen Phasen der Bauausführung werden durch die Bauvermessung begleitet. Dazu zählen J Grobabsteckung für den Aushub der Baugrube, J Schnurgerüstabsteckung und Höhenangabe für die Über- tragung des geplanten Gebäudes in die Örtlichkeit, J nach der Fertigstellung des Gebäudes Aufnahme für die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Bei größeren Bauvorhaben können auch spezielle Vermes- sungen wie J Achsabsteckungen und J Geländeprofile für Massenberechnungen notwendig werden. Alle Vermessungsleistungen werden z. B. vom Amt für Ver- messung, Bodenordnung und Geoinformation angeboten.

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