Weinheim Planen und Bauen

1 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, als unter Pfalzgraf Ludwig V. im 16. Jahrhundert der nörd- liche Teil und 1725 von Franz Pleikardt Ulner von Dieburg der südliche Teil des Weinheimer Schlosses gebaut wur- de, brauchten sie beide keine Baugenehmigung. Wenn Sie sich heute den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten, sind eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften bei der Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens zu be- achten. Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen Informatio- nen, Hinweise und Empfehlungen geben, die dazu beitragen sollen, die Vorbereitung und Durchführung Ihres Vorhabens zu erleichtern und die Zusammenarbeit mit den am Bau beteiligten Fachbehörden so schnell und reibungslos wie möglich zu gestalten. Sie soll Ihnen Antworten geben auf die großen drei W-Fragen: J Wo darf gebaut werden? J Was darf gebaut werden? J Wie darf gebaut werden? Als Bauherr oder Architekt müssen Sie wissen, an wen Sie sich zur Beantwortung dieser Fragen wenden können. Es ist zu klären, ob für dieses oder jenes Vorhaben überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob das Bauvorhaben im vereinfachten Kenntnisgabeverfahren lediglich anzu­ zeigen ist. Grußwort des Erst en Bürgermeist ers Dieser kleine Rat- geber soll Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Bauwünsche ein nützlicher Wegbe- gleiter sein. Er ersetzt aber nicht das persön- liche Gespräch, für das Ih- nen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz selbstverständlich gerne zur Verfügung stehen. Ich hoffe mit Ihnen, dass Sie Ihr Bauvorhaben bald verwirk­ lichen können und wünsche Ihnen ein gutes Gelingen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dr. Torsten Fetzner Erster Bürgermeister

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