Die Raummiete für die Nutzung der Trauzimmer in den Schlös-
sern beträgt 100,00 €. Für die Durchführung der Eheschließung
außerhalb der Dienststelle werden zusätzliche Verwaltungs
gebühren erhoben (für Schloss Wurzen 19,50 € und für Schloss
Thammenhain 45,00 €).
Unser Standesamt hat folgende Öffnungszeiten:
Montag:
9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 – 12:00 Uhr
Für alle Eheschließungen, die außerhalb dieser Öffnungszeiten
durchgeführt werden, wird neben der regulären Gebühr für eine
Anmeldung der Eheschließung gemäß Anlage 2 zum PStGV eine
Gebühr in Höhe von 70,00 € erhoben.
Anschrift:
Standesamt Wurzen
Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen
Telefon: 0 34 25/8560-153, 8560-154, 8560-155
Fax:
0 34 25/8560-159
Mail:
Standesamt@Wurzen.de6
Heiraten in Wurzen
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung der
Eheschließung
Verlobte, die beide ledig sind:
–
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bei in Wur-
zen oder Dornreichenbach geborenen Personen reicht die
Geburtsurkunde aus)
–
Aufenthaltsbescheinigung (beim Einwohnermeldeamt erhält-
lich)
–
Personalausweis oder Reisepass
–
Geburtsurkunde und ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
bei gemeinsamen Kindern
Verlobte, die bereits verheiratet waren, müssen
weiterhin vorlegen:
–
Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Eheauflösung für sie/für
ihn oder beglaubigte Abschrift/Ablichtung aus dem Familien-
buch der letzten Ehe
–
Nachweise der Auflösung jeder früheren Ehe (z. B. Scheidungs-
urteil, Sterbeurkunde)
Ausländische Verlobte:
–
haben weitere Unterlagen vorzulegen, informieren Sie sich
bitte darüber direkt im Standesamt, da jedes Land andere
Bestimmungen hat.
Gebühren
Die Gebühren werden gem. Anlage 2 zu § 3 Abs. 1 Sächs. PStVO
erhoben und sind gleich am Tag der Anmeldung zur Eheschlie-
ßung zu entrichten.
Quelle: Kati Molin - Fotolia