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Glienicke/N.: Beschluss der Gemeinde zu möglichen Straßensperrungen im Waldseeviertel

Die Gemeindevertretung von Glienicke/Nordbahn hat mit Blick auf eine mögliche Sperrung der Elsestraße und/oder der Schildower Straße im Hermsdorfer Waldseeviertel für den motorisierten Individualverkehr am 16. Februar einen Beschluss gefasst. Dieser verfolgt die klare Absicht, dass zwischen den politischen Verantwortlichen der Gemeinde und Vertretern des Bezirkes Reinickendorf weiterhin das Gespräch auf sachlicher und konstruktiver Ebene gesucht wird. Das Ziel dieses Dialoges ist ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln. Die Anwendung rechtlicher Schritte sieht die Gemeindevertretung Glienickes daher nur als Ultima Ratio - für den Fall, dass Berlin einen Alleingang unternimmt und die Elsestraße und/oder die Schildower Straße für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden.
Der Beschluss der Gemeindevertretung im Wortlaut:

„1. Die Glienicker Gemeindevertretung stellt klar, dass das von der Glienicker Gemeindevertretung am 25.01.2022 beschlossene Interkommunale Verkehrskonzept Niederbarnimer Fließlandschaft (BV-2021-0521) ein Konzept darstellt. Die Umsetzung der in diesem Konzept dargestellten Maßnahmen ist weder beschlossen noch abschließend diskutiert.
2. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, der Bürgermeister und der Vorsitzende des TIG-Ausschusses werden beauftragt mit Vertretern des Bezirkes Reinickendorf das Gespräch zu suchen um zu einem gemeinsamen Handeln zu kommen.
3. Für den Fall, dass die Elsestraße und/oder Schildower Straße (Waldseeviertel) für den motorisierten Individualverkehr mittelbar oder unmittelbar gesperrt wird, und sowie von der zuständigen Berliner Behörde ein entsprechender Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung) vorliegt, wird der Bürgermeister beauftragt im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten:
a. Einspruch gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen.
b. Im Zuge der Beantragung einer einstweiligen Verfügung eine kurzfristige Umsetzung des Beschlusses zu verhindern.
c. Im Falle der Ablehnung des Glienicker Einspruches rechtlich gegen den Verwaltungsakt vorzugehen. Diese Beauftragung gilt auch für den Fall, dass auf Berliner Seite eine Fahrradstraße eingerichtet wird, da dies, laut Berliner Rechtsgrundlage, eine Sperrung des Durchgangsverkehrs zur Folge hätte.“ (sic)

Nach Corona-Pandemie und Neuwahlen in Berlin ist es der Wille der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, den zwischenzeitlich unterbrochenen Gesprächsfluss wiederaufzunehmen. Bürgermeister Dr. Hans G. Oberlack hat bereits im Februar dieses Jahres mit der zuständigen Bezirksstadträtin Korinna Stephan über die Fortsetzung des Runden Tisches gesprochen. Dieser setzt sich aus Mitgliedern der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung, der Gemeindevertretung und des Landkreises Oberhavel sowie aus Vertretern der Bürgerinitiativen zusammen. Dabei geht es nicht um die Beschränkung auf einzelne Themengebiete, sondern um die Verkehrsproblematik in Gänze. Außerdem sollen nach der Konstituierung der Bezirksverordnetenversammlung auf Glienicker Initiative hin zusätzlich der Infrastrukturausschuss der Gemeinde und der Reinickendorfer Verkehrsausschuss gemeinsam tagen, um eine Lösung zu erarbeiten.

Beitragsverfasser: Arne Färber, Pressestelle
Weblink: http://www.glienicke.eu
Datum der Veröffentlichung: 24.02.2023

Brandenburg, Oberhavel, Glienicke/Nordbahn

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