Wohnen & Leben / Portrait

Grabarten in Calw

Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des/ der Verstorbenen. Hat der/die Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er/sie darauf, dass die Angehörigen den Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des/ der Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des/der Verlobten. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren, ist die Friedhofsverwaltung, Telefon-Nummer 07051/167451. E-Mail: friedhofsamt@calw.de

 

Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. Auch bei den Ruhezeiten gibt es Unterschiede. Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung der Stadt Calw. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Bestattungsgebührensatzung

 

Weitere Informationen unter www.calw.de/Stadtrecht „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

 

Seit dem 03.05.2013 werden in Calw folgende Grabarten angeboten:

 

  • Wahlgräber
  • Reihengräber
  • Rasenreihengräber
  • Rasenwahlgräber
  • Urnenwahlgräber
  • Urnenreihengräber
  • Urnenanonymgräber
  • Urnengemeinschaftsgräber
  • Baumgräber
  • Kinderreihengräber
  • Kinderwahlgräber
  • Grabfeld für Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche

 

Nicht alle Grabarten werden auf jedem Friedhof angeboten, bei Fragen sind wir gerne bereit Ihnen weiterzuhelfen.

 

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte, an Wahlgräbern, an Urnenwahlgräbern oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

 

Wahlgräber

 

Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25/30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage in Absprache mit dem Nutzungsberechtigten (Erwerber) bestimmt wird. Hierbei wird unterschieden zwischen einund mehrteiligen Grabstätten. Über den Erwerb des Nutzungsrechts wird eine Urkunde ausgestellt. In der Grabstätte können auch Urnen beigesetzt werden.

 

Reihengräber

 

Reihengräber sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit (Verfügungsrecht) des/der zu Bestattenden abgegeben werden. Ein Wiedererwerb des Verfügungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Verfügungsrechts ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Leichnam beigesetzt werden.

 

Rasenreihengräber

 

Rasenreihengräber sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des/der zu Bestattenden abgegeben werden. Sie unterscheiden sich von den Reihengrabstätten dadurch, dass nur ein liegender Grabstein erlaubt ist. Grabschmuck kann nur bis 2Wochen nach der Bestattung auf dem Rasenfeld verbleiben. Nachträgliches Ablegen von Blumenschmuck auf den Rasenflächen ist nicht gestattet.

 

Urnenwahlgräber

 

Urnenwahlgräber bekommen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Die Lage wird in Absprache mit dem Nutzungsberechtigten (Erwerber) bestimmt. Urnen dürfen auch in Wahlgrabstätten beigesetzt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, bis zu fünf Urnen je Grabstelle beizusetzen.

 

Urnenreihengräber

 

Urnenreihengräber werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (Verfügungsrecht) zur Beisetzung einer Urne abgegeben. Urnenreihengräber werden ausschließlich als Erdurnengräber angeboten.

 

Urnenanonymgräber

 

Urnenanonymgräber werden nur auf den Friedhöfen Calw und Heumaden angeboten. Die Urnenanonymgräber werden weder durch einen Grabstein noch durch ein Grabkreuz kenntlich gemacht. Grabschmuck kann lediglich an dem dafür vorgesehenen zentralen Platz abgelegt werden. Die Ruhezeit ist den Urnenreihengrabstätten angeglichen.

 

Urnengemeinschaftsgräber

 

Gärtnerisch gepflegtes Gemeinschaftsfeld für Feuerbestattungen. Gedenksteine/tafeln können angebracht werden. An den dafür vorgesehenen Stellen kann Grabschmuck bis2Wochen nach der Beisetzung abgelegt werden.

 

Baumgräber

 

Baumgräber können als Einzel- wie auch Familiengräber erworben werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung. Grabschmuck kann nur bis 2 Wochen nach der Bestattung im Umfeld der Baumgräber verbleiben. Nachträgliches Ablegen von Blumenschmuck auf der Flächen ist nicht gestattet.

 

Grabfeld für Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche

 

Gärtnerisch gepflegtes Gemeinschaftsfeld für Totgeburten. Die Angehörigen entscheiden, ob eine Gedenktafel angebracht werden soll. Es handelt sich um ein von der Friedhofsverwaltung angelegtes und gepflegtes Gemeinschaftsfeld für Totgeburten. Dieses Feld ist nur auf dem Friedhof in Calw vorhanden.

Datum der Veröffentlichung: 11.03.2014

Baden-Württemberg, Calw, Calw

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