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Neue Informationsbroschüre der Stadt Ahrensburg erstmals auch in Leichter Sprache

Am 24.9.2018 wurde die neue Bürgerinformationsbroschüre der Stadt Ahrensburg in der Woldenhornschule der Öffentlichkeit vorgestellt. Aber wieso das? Ein Pressetermin zur Vorstellung einer Infobroschüre der Stadt in einem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung? Dafür gab es natürlich einen guten Grund:

Die Informationsbroschüre der Stadt Ahrensburg ist erstmals in zwei Varianten im Rat-haus erhältlich. Einmal in der allgemein üblichen Form, wie man sie aus vielen Rathäusern in ganz Schleswig-Holstein kennt und einmal als alternative Variante in der sogenannten Leichten Sprache.

Erstellt wurden die Broschüren in Zusammenarbeit mit dem Mediaprint Infoverlag, der sich um die Anzeigenakquise, die Erarbeitung des Layouts und den Druck der Broschüren gekümmert hat.

Der Mediaprint-Verlagsmitarbeiter, der im Rathaus vorstellig wurde als die Neuauflage der Info-Broschüre noch in der Planungsphase war, zeigte sich sofort begeistert von der Idee, eine zweite Broschüre in Leichter Sprache zu erstellen. Dies war leider bei anderen Verlagen nicht der Fall. Von dort kamen eher Nachfragen, ob  denn eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung einer solchen Broschüre bestehen würde, denn wenn nicht, dann müsse man das ja auch nicht machen…

Ein weiterer Pluspunkt, den der Mediaprint Infoverlag zu bieten hatte, war der zur klas-sischen Broschüre gehörende „Hörspaziergang“. Durch ihn erhalten Menschen mit einer Sehbehinderung die Möglichkeit, sich die Broschüre im Internet vorlesen zu lassen.

Und warum nun zwei Broschüren?

Auslöser war das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Men-schen mit Behinderung, allgemein eher unter der Bezeichnung „UN-Behindertenrechtskonvention“ bekannt. Diese Konvention konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung und stellt klar, dass ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besteht. In aller Munde sind die Begriffe „Inklusion“ und „Barrierefreiheit“, wobei Barrieren eben nicht nur baulicher Art sein können.

Artikel 21der Konvention besagt unter anderem, dass Menschen mit Behinderung das Recht auf freien Zugang zu Informationen zusteht. Barrierefrei zugänglich sind Informationen aber nur dann, wenn sie von allen Menschen verstanden werden können und dazu gehört eben auch, dass eine städtische Informationsbroschüre für Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer Lernbehinderung in Leichter Sprache vorhanden sein sollte.

Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat in Zusammen-Arbeit mit dem "Netzwerk Leichte Sprache" einen Ratgeber mit Richtlinien für Texte in Leichter Sprache erstellt, der unter https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a752-leichte-sprache-ratgeber.html als PDF heruntergeladen werden kann.

Ein sehr wichtiger Punkt dieser Richtlinien ist, dass erstellte Texte vor ihrer Veröffentli-chung immer geprüft und freigegeben werden müssen von den Menschen mit Behinderung, für die sie gedacht sind. Und an dieser Stelle kam die Woldenhornschule mit dem  Deutschkurs A und seiner Lehrerin Katrin Kindler ins Spiel.

Nachdem die Texte der klassischen Broschüre von Imke Bär und Sabrina Trahn aus dem Ahrensburger Rathaus in die Leichte Sprache übersetzt worden waren, wurden die Texte von den Schülerinnen und Schülern des Deutschkurses geprüft und zum Teil auch geändert. Erst dann durften die Texte an den Verlag weitergegeben werden.

Beide Broschüren sind im Rathaus erhältlich und auf der Startseite der städtischen Homepage www.ahrensburg.de als PDF hinterlegt, ebenso wie ein Link zur Internetseite www.total-lokal.de, auf der der Hörspaziergang zu finden ist.

Beitragsverfasser: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadt Ahrensburg, St 4.1
Datum der Veröffentlichung: 28.09.2018

Schleswig-Holstein, Stormarn, Ahrensburg

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