Wohnen & Leben / Portrait

Rat und Hilfe, Leistungen für Familien in Calw

Gerade bei Schicksalsschlägen wie Krankheiten oder Problemen mit Drogen oder Alkohol ist es gut zu wissen, dass Familien oder einzelne Familienmitglieder in solchen Zeiten auf ein qualifiziertes Beratungsnetz zurückgreifen können.

 

Erziehungsprobleme

 

Die „Super-Nanny“ lässt grüßen – in vielen Familien kommt es bei Schulproblemen, Verhaltensauffälligkeiten oder entwicklungsbedingten Phasen wie der Pubertät zu nicht unerheblichen Streitigkeiten zwischen Eltern und Kind. Immer wieder führen solche Probleme dazu, dass viele Eltern einfach nicht mehr weiter wissen. Die Vielzahl von Erziehungskonzepten und sich zum Teil widersprechenden Ratschlägen in den Medien irritieren dabei eher noch mehr, als dass sie wirklich weiterhelfen.

 

Wenn es zwischen Ihnen und Ihren Kindern immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommt oder Sie das Gefühl haben, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen, können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.

Diese wird vom Jugendamt und von Erziehungsberatungsstellen angeboten und soll helfen, zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen, Konflikte in der Erziehung zu lösen, um so weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.

 

Eheprobleme

 

Paartherapien werden von vielen unterschiedlichen Trägern angeboten. Wenn es sich um kirchliche Gemeinden oder das Angebot einer Kommune handelt, sind die Beratungen oft kostenlos. Die Paartherapie bei einem Psychotherapeuten ist dagegen mit einem Honorar verbunden. Bei dieser Beratungs- beziehungsweise Therapieform ist es von zentraler Wichtigkeit, dass beide Partner an den Sitzungen teilnehmen, um gemeinsam mit dem neutralen Berater Konflikte aufzudecken und anschließend über Lösungsmöglichkeiten zu sprechen.

 

Haushaltshilfe/Familienpflege

 

Unter gewissen Umständen kann sich die Weiterführung des Haushaltes manchmal schwierig gestalten. Bei solchen Engpässen können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Außerdem muss eine im Haushalt lebende Person nachweislich nicht in der Lage sein, sich um die Haushaltsführung zu kümmern.

 

Häusliche Krankenpflege

 

Häusliche Krankenpflege kann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn ein Krankenhausaufenthalt dadurch verkürzt beziehungsweise vermieden werden könnte oder nicht möglich ist. Sie erhalten in diesem Fall für die Dauer von vier Wochen eine medizinische Hilfestellung und pflegerische Maßnahmen durch ausgebildete Pflegekräfte.

Staatliche Hilfen, Förderungen und Grundsicherungen

 

Arbeitslosengeld II

 

Arbeitslosengeld erhalten erwerbsfähige Hilfsbedürftige zwischen vollendetem 15. und vor vollendetem 65. Lebensjahr. Alleinerziehende oder Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern fallen grundsätzlich unter das neue Leistungsrecht. Das Arbeitslosengeld II umfasst Dienst-, Geld- und Sachleistungen. Damit sind die laufenden Kosten für Ernährung, Haushaltsenergie, Kleidung, Reparaturen und sonstige Bedürfnisse des täglichen Lebens zu bestreiten. Außerdem werden die angemessenen Unterkunftskosten einschließlich Heizung übernommen.

Wenden Sie sich bei Fragen rund um die umfangreichen Regelungen und Voraussetzungen des Arbeitslosengeldes II sich am besten direkt an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort. Das geschulte Personal wird Sie dort zu allen Fragen kompetent beraten können.

 

Sozialhilfe (SGB XII)

 

Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten seit 1. Januar 2005 hilfebedürftige Personen, die keinen Anspruch auf die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, also Nichterwerbsfähige, Erwerbsgeminderte, behinderte Menschen und Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Leistungshöhe entspricht in etwa dem der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es gelten aber unterschiedliche Vermögensfreigrenzen.

Soziale Leistungen für Familien

 

Elternschule und Elterntraining

 

In regelmäßigem Turnus wird für Eltern eine Elternschulung angeboten. Das Angebot der Elternschule besteht unter anderem aus Vortragsreihen und Elterntrainings. Die Vorträge zu Themen aus Erziehung, Partnerschaft und familiärem Zusammenleben können einzeln besucht werden.

 

Ferner werden sogenannte Elterntrainingsgruppen angeboten. Eltern aus dem Einzugsbereich der Beratungsstelle können hier unter fachlicher Anleitung in einer Gruppe an mehreren Abenden erfolgreiches Erziehungsverhalten stärken und einüben. Zudem können Sie sich mit anderen Eltern austauschen, die vielleicht mit ähnlichen Problemen zu tun haben.

 

Familienerholung

 

Um einen erschwinglichen und erholsamen Urlaub zu ermöglichen, haben die Verbände der freien Wohlfahrtspflege ein spezielles Urlaubsangebot für Familien mit Kindern entwickelt. Über ganz Deutschland verteilt befinden sich in reizvollen Landschaften circa 160 familien- und kinderfreundliche Ferieneinrichtungen von gemeinnützigen Trägern. Der Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung enthält ein Verzeichnis aller gemeinnützigen Familienferienstätten.

 

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind in den einzelnen Bundesländern jedoch sehr verschieden. Ebenso unterschiedlich ist die Dauer und die jährliche Anzahl förderungswürdigen Urlaubs.

 

Informieren Sie sich am besten direkt bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung im Internet auf www.urlaub-mit-der-familie.de.

 

Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter

 

Der Alltag kann uns mit seinen vielfältigen Anforderungen manchmal über den Kopf wachsen. Wenn sich Mütter oder Väter körperlich und seelisch erschöpft fühlen und krank sind, kann eine Mutterkur oder Mutter/Vater-Kind-Kur ein idealer Weg sein, um sich wieder gesund und stark zu machen. In den speziellen Kureinrichtungen werden Vorsorge- und Rehabilitationskuren durchgeführt, die auf die Gesundheitsprobleme und Lebenslagen der Eltern ausgerichtet sind. Die Kuren sind generell auf 21 Tage ausgelegt. Bestandteil der Kur sind sowohl medizinische Behandlungen als auch sozialtherapeutische Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebenslagen. Bei gesetzlich Versicherten ist für die Gewährung einer Kurmaßnahme ein ärztliches Attest erforderlich, das zusammen mit einem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Die Kosten der Kur werden von den Krankenkassen getragen. Der gesetzliche Eigenanteil beträgt derzeit 10 Euro pro Tag.

Datum der Veröffentlichung: 11.03.2014

Baden-Württemberg, Calw, Calw

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