Wahlhelfer gesucht!

Mit der der Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober 2018 steht in diesem Jahr wieder ein Wahlereignis an. Für diese Wahl suchen wir wieder über 90 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen aus Teublitz! Es würde uns freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen.   Alles Wissenswerte! Erfrischungsgeld:Als Wahlhelfer/in erhalten Sie für Ihr Engagement ein Erfrischungsgeld, bzw. eine Aufwandsentschädigung. Anwesenheit:Ihre Tätigkeit wird in zwei Schichten zu jeweils ca. 5 Stunden ausgeübt (der Briefwahlvorstand tritt ab 15:00 Uhr bereits vollständig zusammen). Ab 18.00 Uhr findet die anschließende Stimmenauszählung statt zu der alle Wahlhelfer anwesend sein müssen.Ihre Aufgabe:Wahlhelfer überwachen die ordnungsgemäße Durchführung bei Wahlen. Sie helfen bei der Ausgabe und Auswertung der Stimmzettel in den Wahllokalen. Wer darf Mitmachen?Mitmachen kann jeder, der wahlberechtigt ist und dass 18. Lebensjahr vollendet hat. Ämter der Wahlhelfer Wahlvorsteher/-in (hat den Vorsitz) stellvertretende/r Wahlvorsteher/in Schriftführer/in stellvertretende/r Schriftführer/in Beisitzer/innen Alle Wahlhelfer zusammen bilden den Wahlvorstand. Die Berufung in den Wahlvorstand ist ein Ehrenamt für alle Gemeindebürger. Wer berufen wird ist verpflichtet, das Ehrenamt zu übernehmen. Sind Sie neugierig geworden? Dann nehmen Sie Ihre Chance wahr und melden sich: telefonisch unter der Tel. Nr. 09471 9922-15 schriftlich: Stadt Teublitz, Wahlamt, Platz der Freiheit 7, 93158 Teublitz oder per E-Mail an das Wahlamt der Stadt Teublitz (E-Mail Adresse: wahlamt@teublitz.de)

Datum der Veröffentlichung: 15.05.2018

Bayern, Schwandorf, Teublitz

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