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Wissenswertes zur Kinder- und Jugendreha

Chronische Krankheiten können das Leben stark einschränken. Bereits junge Menschen leiden beispielsweise an Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder der Atemwege. Auch Übergewicht oder psychische Probleme sind keine Seltenheit.

 

Entlastung und Besserung kann eine Kinder- und Jugendreha bieten. Die Lebensqualität kann so auch in jungen Jahren gesteigert und Spätfolgen können verhindert werden.

 

Ein Reha-Aufenthalt dauert mindestens vier Wochen. Zu Beginn wird ein individueller Therapieplan aufgestellt. Festgehalten werden darin auch therapeutische, aber auch persönliche Ziele. Am Ende der Therapie wird ein Abschlussgespräch geführt und Empfehlungen für das Leben mit der Krankheit zuhause ausgesprochen.

 

Während des Klininkaufenthaltes sollen die jungen Patienten nicht nur eine Besserung ihrer Symptome erfahren, sondern auch lernen, wie sie im Alltag mit ihrer Krankheit besser umgehen können. Dabei werden sie in Gruppen unter gleichaltrigen mit ähnlichen Problemen betreut. Viele Eltern fragen sich jedoch, wie eine vierwöchige Reha-Maßnahme mit der Schule vereinbart werden kann. Die Befürchtung, dass zu viel Schulstoff in dieser Zeit verpasst wird, liegt nahe. Hierzu ist zu sagen, dass in jeder Einrichtung in den Hauptfächern unterrichtet wird, um den Anschluss in der Schule zu gewährleisten.

 

Manche Kinder sind jedoch noch zu klein, um die Rehamaßnahme eigenständig wahrnehmen zu können. Daher ist es möglich, dass jüngere Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag während ihres Aufenthaltes von einem Elternteil begleitet werden können. Eltern können so auch erfahren, wie sie mit der Krankheit ihres Kindes am besten umgehen können, ohne jedoch selbst therapiert zu werden.

 

Die Altersgrenze für eine Kinder- und Jugendreha beträgt im Normalfall ein Alter von 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine solche Reha-Maßnahme auch bis zu einem Alter von 27 Jahren möglich.

 

Um die Reha-Maßnahme beantragen zu können, ist ein Befundsbericht oder ein Gutachten des behandelnden Arztes notwendig. Damit kann dann ein Antrag an den Kostenträger, an die Deutsche Rentenversicherung oder an die gesetzliche Krankenkasse gestellt werden. Wird dieser bewilligt, kann die Klinikanmeldung bei einer vom Kostenträger empfohlenen oder einer Wunschklinik erfolgen.   

 

Weitere Informationen rund um die Reha für Kinder und Jugendliche gibt es auch auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

 

 

 

Headerfoto: Christian Schwier/fotolia.com

Beirtagsbild: Brebca/fotolia.com

Beitragsverfasser: mediaprint infoverlag / br
Datum der Veröffentlichung: 19.10.2018



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