Kirchenkreisamt Burgdorfer Land

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30938 Burgwedel, Großburgwedel



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Kategorie: Sehenswürdigkeiten, Evangelische Kirchen

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Willkommen im Ev.-luth. Kirchenkreisamt Burgdorfer Land.

Wir sind zuständig für die Ev.-luth. Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen sowie deren Kirchengemeinden und Einrichtungen.

Aufgrund landeskirchlicher Bestimmungen ist innerhalb eines Kirchenkreises ein Kirchenkreisamt (KKA) zu errichten. Ein KKA kann durch Beschlüsse der entsprechenden Gremien der Kirchenkreise und mit Genehmigung des Landeskirchenamtes auch für mehrere Kirchenkreise eingerichtet werden. Dieses ist durch Beschlüsse der Kirchenkreistage in Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen mit Wirkung zum 1. Januar 2001 geschehen. Das KKA Burgdorfer Land ist daher für die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen zuständig.

Aufgrund landeskirchlicher Bestimmungen ist innerhalb eines Kirchenkreises ein Kirchenkreisamt (KKA) zu errichten. Ein KKA kann durch Beschlüsse der entsprechenden Gremien der Kirchenkreise und mit Genehmigung des Landeskirchenamtes auch für mehrere Kirchenkreise eingerichtet werden. Dieses ist durch Beschlüsse der Kirchenkreistage in Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen mit Wirkung zum 1. Januar 2001 geschehen. Das KKA Burgdorfer Land ist daher für die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen zuständig.

In den Aufgaben ist ein KKA in etwa mit dem Rathaus einer Stadt/Gemeinde vergleichbar.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit nimmt das KKA Burgdorfer Land mit ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern folgende Aufgaben wahr:

- Unterstützung aller kirchlichen Gremien in den beiden Kirchenkreien (Kirchenkreistag, Kirchenkreisvorstand, Kirchenvorstände und Ausschüsse) in administrativen Aufgaben nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und Kräfte.

- Dieses gilt für die Vorbereitung und Ausführung der Gremienbeschlüsse und bei der Führung der täglichen Rechts- und Verwaltungsgeschäfte.

- Außerdem ist das KKA für die Durchführung der Geld- und Vermögensverwaltung der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden zuständig.


Die unterschiedlichen Aufgaben können folgenden konkreten Arbeitsfeldern zugeordnet werden:

- Sitzungsservice (Gremienberatung und -betreuung)

- kirchliches Meldewesen

- Personalverwaltung

- Verwaltung der kirchlichen Kindergärten und sonstigen diakonischen Einrichtungen

- Verwaltung kirchlicher Gebäude und Wohnungen

- Verwaltung des kirchlichen Grundbesitzes (Pachtangelegenheiten und Erbbaurechte)

- Verwaltung der kirchlichen Friedhöfe

- Aufstellung und Bewirtschaftung der Haushaltspläne des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden, Erstellung von Abrechnungen, Erstellung der Jahresabschlüsse (Bilanzen)

- Kassen- und Buchhaltungswesen

- Beratung in Fragen zum Fundraising

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr – 12:30 Uhr
Nach Absprache ist es auch möglich, unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen außerhalb dieser Zeiten zu erreichen.
Kassenzeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.


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Rollstuhlgerecht

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