Energiesparendes Sanieren und Bauen in Aachen

Viktoriastr. 73-75 · 52066 Aachen · Tel.: 0241/94919-0 rechtsanwaelte@rewisto.de · www.rewisto.de REWISTO: Ihre Fachanwaltskanzlei in Aachen Auf uns können Sie bauen! Christoph Simon, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht LL.M. – Baurecht und Baubegleitung Jürgen Schulz Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Vertragsgestaltung und Prüfung | Planungsrecht | Baugenehmigungsverfahren Baubegleitende Beratung | Baumängel | Honoraransprüche | Architekten- und Ingenieurrecht Das Eigenheim – Vom Traum zum Alptraum Die Niedrigzinsphase in den vergangenen Jahren und Monaten hat viele dazu eingeladen den eigenen „Traum vom Eigenheim“ zu realisieren. Trotz aller Bemühungen und Sorgfalt bleibt kaum ein Bauvorhaben ohne Mängel. Ungenaue Baubeschreibungen, unzureichende oder widersprüchliche Planungen und die stets wachsende Anzahl zu beachtender technischer Vorgaben führen unweigerlich zu Abweichungen und Fehlern. Der Traum vom Eigenheim wird so schnell für viele zum Alptraum. Vielfach sind Baumängel auf eine fehlerhafte Planung und eine unzureichende Bauüberwachung während der Bauphase zurückzuführen. Nach einer Studie im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. entstehen 48 % aller Baumängel bereits bis zur Fertigstellung des Rohbaus. Zu diesem frühen Zeitpunkt denken die wenigsten Bauherren über eine baubegleitende Rechts- und Sachverständigenberatung nach. Je später Mängel festgestellt werden, desto höher werden die Kosten der Mängelbeseitigung. So liegen während der Bauphase viele Fehler noch „offen“ und können ohne zerstörende Bauteilöffnungen begutachtet werden. Nach Fertigstellung des Bauwerks sind jedoch die meisten Mängelursachen bereits durch die Ausbaugewerke verdeckt und werden nicht ohne weiteres erkannt. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung der Vertragsunterlagen beugt Unklarheiten vor und schafft von Anfang an Sicherheit. Durch eine baubegleitende Rechts- und Sachverständigenberatung können zudem Fehler schnell erkannt und eine Mängelbeseitigung veranlasst werden. Insbesondere die Abnahme der einzelnen Gewerke bzw. des Wohnungseigentums stellt einen Schlüsselmoment dar. Die Beweislast für das Vorliegen der Mängel ändert sich zum Nachteil des Bauherrn, der Werklohn des Unternehmers wird fällig und die Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Eine rechtliche Beratung zur Abnahme ist daher ebenso wichtig wie eine gezielte Durchsetzung der Mängelrechte. Bereits das Weglassen von „Vorbehaltserklärungen“ im Abnahmeprotokoll kann – unabhängig von den bestehenden Mängeln – zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Nachteilen führen. Eine Vielzahl von Mängeln und Kosten lassen sich durch frühzeitige rechtliche Beratung unter Hinzuziehung von Sachverständigen vermeiden. Christoph Simon, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht LL.M. – Baurecht und Baubegleitung

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