Energiesparendes Sanieren und Bauen in Aachen

72 VII. Barrierefreiheit Der Begriff„barrierefrei“ ist nicht geschützt und wird in vielen verschiedenen Zusammenhängen benutzt. Auch im Kontext „Bauen“ ist immer zu hinterfragen, wie der Begriff gemeint ist. Sinnvolle Ansätze hierzu bietet die DIN 18040, welche die Barrierefreiheit in baulichen Anlagen regelt. Die Norm beinhaltet unter anderem das Schutzziel-Konzept. Der Normgeber beschränkt sich darauf, das verfolgte Ziel je nach Zielgruppe zu beschreiben und überlässt es den Anwendenden, wie und mit welchen Mitteln sie dieses Ziel erreichen. Zur Präzisierung werden Beispiellösungen angeführt, die als Planungsgrundlagen dienen. Bedeutend ist außerdem das Zwei-Sinne-Prinzip. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person zwei Sinne nicht vollständig nutzen kann, ist relativ gering. Deshalb sollen alle Informationen so angeboten werden, dass sie über zwei unterschiedliche Sinne wahrgenommen werden können. Ein bekanntes Beispiel hierfür sind Aufzüge, bei denen die Etage im Display angezeigt und gleichzeitig angesagt wird. Im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden sind die Anforderungen an barrierefreie Gestaltung umfassender, da möglichst viele unterschiedlich eingeschränkte Nutzende profitieren sollen. Im privaten Bereich – und damit beschäftigen wir uns hier - ist die Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner*innen meist sinnvoller und außerdem leichter und preiswerter umzusetzen. Komfort für (fast) alle Lebenslagen Der barrierefreien Gestaltung von Wohngebäuden kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei sollten die Vorteile nicht nur auf „altersgerecht Wohnen“ reduziert werden: • • Komfortsteigerung für alle Nutzenden • • mehr Sicherheit und weniger Unfallgefahren • • langfristige Nutzbarkeit durch die Bewohnerschaft • • Zukunftsfähigkeit auf demWohnungsmarkt Barrierefreiheit ist also grundsätzlich sinnvoll und nicht erst, wenn bei Bewohner*innen bereits Einschränkungen vorhanden sind. Barrierefreie Wohnungen Barrierefreie Wohnungen sind idealerweise„Universalwohnungen“, die für die Familie mit Kleinkindern ebenso komfortabel ist wie für Personen mit Behinderung und Menschen die in Rente sind. Folgende Bereiche spielen eine Rolle: • • Wege zum Gebäude undWohnumfeld • • Eingangsbereiche und Türen (Haus und / oder Wohnung) VII. Barrierefreiheit • • Treppen, Stufen und Schwellen • • Raumaufteilung, Flure, (Innen-)Türen • • Bäder, Toilettenräume, Küchen • • Orientierung und Sicherheit (s.a. Kapitel VIII, Smart Home) Je nach Zielrichtung des Neubaus oder der Sanierung müssen nicht alle Bereiche gleichermaßen bearbeitet und entsprechend gestaltet werden. Deutlich weitergehende und speziellere Anforderungen müssen behindertengerechte Wohnungen erfüllen. Barrierefreiheit ist gesetzlich in verschiedener Weise verankert. Für Wohngebäude werden bestimmte Maßnahmen bei Neubau oder Nutzungsänderung bzw. Erweiterungen vorgeschrieben (z. B. in der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, BauO NRW). Reduzierung von Barrieren bei jeder Baumaßnahme Während Neubauten durch entsprechende Planung ohne (großen) Mehraufwand barrierefrei gestaltet werden können, sind im Bestand meist Kompromisse nötig. Ziel ist hier die„barrierearme“ Gestaltung und der Abbau von Barrieren in den Bereichen, wo es machbar ist. Bestandsbauten werden ständig verändert, vor allem durch Instandsetzung, Modernisierung oder Umbau. Bei allen ohnehin anstehenden Maßnahmen sollte immer geprüft werden, inwieweit in diesem Zuge – und in diesem Stadium oft kostengünstig – Barrieren reduziert werden können. Beispiele für sinnvolle Maßnahmenkombinationen: • • Neue Gartengestaltung – barrierefreie / -arme Wege: Rampe bzw. Weg mit Gefälle (maximal 6 Prozent), unvermeidbare Stufen immer nur mit Geländer, rutschfester Belag, gute Beleuchtung • • Austausch Haustür – barrierefreier / -armer Eingang: Durchgangsbreite mindestens 0,90 m, keine /minimale Schwelle (höchstens 20 mm), ausreichend Bewegungsflächen vor und hinter der Tür, gut erreichbare Klingel / Briefkasten, ausreichende Beleuchtung • • Austausch Fenster – ebener Zugang Balkon /Terrasse, schwellenarme Terrassen- / Balkontür (höchstens 20 mm) bzw. niedrigere Brüstung (Ausblick im Sitzen), komfortable Bedienung (wenig Kraftaufwand, ggf. niedrige Griffhöhe)

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