Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung Kreis Weimarer Land

11 Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind. Gehörlos im Sinne des Gesetzes sind Menschen mit ange­ borener oder erworbener Taubheit beiderseits oder Menschen mit angeborener oder erworbener an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, soweit ihnen aufgrund der Hörbehinderung das Merkzeichen „Gl“ nach dem Schwer­ behindertenrecht zuerkannt worden ist. Taubblind im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, bei denen wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein Grad der Behinderung von 100 anerkannt ist. Die Blindenhilfe ist eine Hilfe, welche im Rahmen des § 72 SGB XII gewährt wird. Sie wird zum Ausgleich der durch die Blindheit be­ dingten Mehraufwendungen gewährt, soweit keine gleichartigen Leistungen bezogen werden. Die Blindenhilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und den mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. 3.7. Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als ■ ■ Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung ■ ■ für Bewohner in Heimen ■ ■ Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Die Höhe des bewilligten Wohngeldes richtet sich dabei nach den im Haushalt lebenden Personen, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung für das Eigenheim. Empfänger bestimmter Sozialleistungen (sog. Transfer­ leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung) können vom Wohngeld ausgeschlossen sein, wenn angemessene Unterkunftskosten bereits im Rahmen der jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt werden, so dass sich der Ausschluss vom Wohngeld nicht nachteilig auswirkt. 3.8. Ausgleichsleistungen Berufliches Rehabilitierungsgesetz Ausgleichsleistungen kann erhalten, wer in der ehemaligen DDR durch rechtsstaatswidrige bzw. der politischen Verfolgung dienende Eingriffe in den Beruf oder in einem berufsbezogenen Ausbildungsverhältnis erheblich benachteiligt worden ist. Der Nachweis dieser Verfolgung muss durch eine von den Behörden in den neuen Bundesländern ausgestellte Rehabili­ tierungsbescheinigung geführt werden. Anträge auf Ausstellung dieser Bescheinigung nach bisheriger Gesetzeslage können bis zum 31.12.2019 gestellt werden. 3.9. Übernahme von Bestattungskosten Gemäß § 74 SGB XII sind die erforderlichen Kosten einer Bestattung zu übernehmen, soweit es dem hierzu Verpflich­ teten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Erforderliche Kosten in diesem Sinne sind die Kosten für ein ortsübliches angemessenes Begräbnis. 99510 APOLDA, JOHANNISGASSE 9 Telefon: 03644 518990 99423 WEIMAR, HEINRICH-HEINE-STRASSE 20 Telefon: 03643 773265 99444 BLANKENHAIN, RUDOLF-BREITSCHEID-STR. 11 Telefon: 036459 63930 WIR SIND IMMER FÜR SIE ERREICHBAR UND STEHEN IHNEN HILFREICH UND KOMPETENT ZUR SEITE Der letzte Weg in guten Händen www.bestattungen-heimbuerge.de 48 seit 1992 Ihr Berater und Helfer im Sterbefall Bestattungen in allen Preislagen Erledigung aller Formalitäten · Überführungen Bestattungsregelungen zu Lebzeiten Bestattungshaus N . O . S . K . E . GmbH Stobraer Str. 12 • 99510 Apolda E-Mail: Bestattungshaus-NOSKE@T-Online.de Tag & Nacht erreichbar 03644 556046 Geschäftsführer: Günter Galander mediaprint infoverlaggmbh www.alles-deutschland.de Asche verweht – die Erinnerung bleibt Der letzte Weg in guten Hän ESTATTUNGSINSTITUT Sigrun Heimbürge B Wir sind immer für sie erreichbar und stehen Ihnen hilfreich und kompetent zur Seite www.bestattungen-heimbuerge.de 99510 Apolda, Johannisgasse 9 Telefon: 03644 518990 99423 Weimar, Heinrich-Heine-Straße 20 Telefon: 03643 773265 99444 Blankenhain, Rudolf-Breitscheid-Str. 11 Telefon: 036459 63930

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