Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung Kreis Weimarer Land

13 persönliche Angelegenheiten nicht selbst regeln und keine Vollmacht erteilt werden kann bzw. erteilt hat. Hier erhalten Sie auch Informationen zur Vorsorgevollmacht, Formulare, sowie die Möglichkeit der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen unter Vorsorgevollmach­ ten oder Betreuungsverfügungen. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Vorsorgevollmacht Durch die Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung weitgehend vermieden werden. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einen oder mehrere Personen ermächtigen, ihre Angelegenheiten zu regeln, die sonst nur ein vom Ge­ richt bestellter Betreuer regeln darf, falls Sie infolge eines plötzlichen Unfalls, einer Krankheit oder eines allmählichen Nachlassens der geistigen / körperlichen Kräfte dazu nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage sind. Dabei können Sie im Einzelnen festlegen, auf welche Bereiche sich die Vollmacht erstrecken bzw. beziehen soll. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn ein bestimmter erforder­ lich werdender Bereich ist nicht von der Vollmacht erfasst wurde. Betreuungsverfügung Mit einer solchen können Sie verfügen, W E R im Falle Ihrer eigenen Unfähigkeit zur Regelung bestimmter An­ gelegenheiten ihr gerichtlich bestellter Betreuer werden soll. Eine Betreuungsverfügung ist in der Praxis dann an­ gebracht, wenn man keine Vollmacht erteilen will oder eine Vertrauensperson nicht zur Verfügung steht. Patientenverfügung Alle ärztlichen Maßnahmen bedürfen der Einwilligung des Patienten. Ist eine Person nicht mehr einwilligungsfähig, kann eine Patientenverfügung eine wichtige Entscheidungs­ hilfe sein. Eine schriftliche Patientenverfügung muss, sofern die konkrete Behandlungssituation vorliegt vom Arzt, Betreuer bzw. Bevollmächtigten beachtet und sollte vorab mit dem Hausarzt besprochen werden. Die Betreuungsbehörde führt auch regelmäßig Außensprech­ stunden in der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal in Isseroda, Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis in Berlstedt, Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld und der Stadt Bad Berka sowie in der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße in Pfiffelbach durch. Die Termine werden in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht. 3.12. Förderung von Verbänden und Vereinen der freien Wohlfahrtspflege Zuschüsse können Vereine und Verbände die auf dem Gebiet der sozialen Arbeit tätig sind beantragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Kalenderjahr. Tag und Nacht für Sie erreichbar Telefon (03644) 56 27 30 · Fax 55 57 10 Oststraße 49 · 99510 Apolda Wir begleiten Sie in schweren Stunden ■ Erd-, Feuer- und Seebestattungen ■ Bestattungsvorsorge ■ auf Wunsch besuchen wir Sie zu Hause Ihr kommunaler Bestatter Bestattungsinstitut Apolda GmbH www.bestattung-apolda.de e-mail: info@bestattungsinstitut-apolda.de

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