Seniorenratgeber der Stadt Arnstadt

Personensuche Großen Kummer für Angehörige bereiten immer wieder spon- tane Spaziergänge, insbesondere zu nächtlichen Stunden. Oft findet der Betroffene später den Weg nach Hause nicht mehr und schämt sich zu sehr, Ortsansässige um Hilfe zu bitten. Die Suche lässt sich so manches Mal verkürzen, wenn der Betrof- fene stets ein Handy bei sich trägt. Wenn er es nicht bedienen kann, lässt es sich wenigstens im Zweifelsfall orten. Das funk- tioniert nur, wenn der Ortungs-Service bereits auf dem Handy aktiviert ist. Bei einem Notfall ist es der Rettungsleitstelle mög- lich, die Funkzelle des Anrufers auszumachen. Diese Ortung via GSM (Global System for Mobile Communications) ist aller­ dings häufig ungenau. Grund: Außerorts kann die Funkzelle eines Mobilfunksenders mehrere Quadratkilometer betragen. Eine Life-Sensor-Notfallakte ermöglicht die Hinterlegung von Angaben zu einer Kontaktperson oder zu einem Hausarzt. Handynutzer können sich über die Internetseite www.steiger- stiftung.de kostenlos registrieren und ihre Krankendaten hinterlegen. Passiert ein Unfall, können Menschen schnell über ihr Handy lokalisiert werden und Rettungskräfte haben auf- grund der Informationen die Möglichkeit, trotz Vorerkrankungen oder Allergien optimal zu handeln. Fundsachen Auf Ausflügen kann schon mal was verloren gehen. Wer auf ehr- liche Finder setzt, fixiert Namensetiketten in Mänteln, Taschen, Regenschirme und Geldbörsen. Verzichten Sie auf Ihre per- sönliche Adressangabe in Schlüsseletuis. Das Fundbüro der Stadtverwaltung nimmt Fundstücke entgegen. Sollte sich das verlorene Teil nicht mehr auffinden lassen, schadet eine Nach- frage daher im Fundbüro nicht. Fundbüro der Stadtverwaltung Arnstadt Markt 1 99310 Arnstadt Telefon: 03628 745877 Hilfen für Betroffene und Angehörige Betroffene sollten sich in der Anfangsphase der Erkrankung einer Selbsthilfegruppe anschließen. Dadurch wird einerseits das Ver- ständnis für die eigene Erkrankung geweckt, andererseits können dabei aber auch Strategien von anderen Betroffenen zur Alltags- bewältigung mit nach Hause genommen werden. Zudem gibt es Hilfsangebote seitens der Sozialhilfeträger und der Kranken­ kassen. Diese bieten in erster Linie Anlaufstellen für Betroffene und deren Angehörigen an. Auf Seite 31 finden Sie die Kontakt­ daten der Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz in Arnstadt. Rechtliche Vorschriften Im Rahmen der Demenzerkrankung, aber auch bei anderen Krank- heitsbildern gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Weil Demenzkranke mit fortlaufendem Prozess der Krankheit ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, sind abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr gültig. Zudem kann im Falle der medizinisch notwendigen Gabe von Medikamenten die Einwilli- gungsfähigkeit des Demenzkranken eingeschränkt sein, sodass die Einwilligung durch einen gesetzlichen Betreuer notwendig wird. Alternativ kann dies auch ein Bevollmächtigter (zum Beispiel ein Angehöriger) sein. Demenzkranke dürfen zudem nicht mehr Auto fahren. Zu Beginn einer Demenzerkrankung sollten die Betrof­ fenen daher einer Person ihres Vertrauens eine Vollmacht geben. 16 4. BERATUNG UND HILFE

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