Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bad Kissingen

29 Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen Pflegekassen fördern Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, wenn durch diese Maßnahme(n) mindestens eines dieser Ziele erreicht wird: zzdie häusliche Pflege wird überhaupt erst ermöglicht zzdie häusliche Pflege wird erheblich erleichtert zzdie Belastung für die Pflegebedürftige / den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson wird verringert zzeine möglichst selbstständige Lebensführung wird wieder hergestellt Die einzelnen Maßnahmen, die die Pflegeversicherung mit den 4.000 Euro finanziert, hat der GKV Spitzenverband in einem Verzeichnis definiert www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/wum/ wum_verzeichnis/verzeichnis_wum.jsp Davon abweichende Maßnahmen werden erfahrungsgemäß nicht finanziert (z. B. Anschaffung und Einbau einer Badewanne mit Einstieg, Pflastern des Zugangs zum Haus). Art der Förderung Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Erhöht sich der Pflegebedarf später erheblich, können die 4.000 Euro erneut beantragt werden, zum Beispiel bei Höherstufung in einen höheren Pflegegrad. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, kann jede einzelne Person, die in dieser Wohnung lebt, einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes (z. B. einen Badumbau) in Höhe von bis zu 4.000 Euro bei der eigenen Pflegekasse beantragen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.000 Euro begrenzt. Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird der Betrag anteilig auf die jeweiligen Pflegekassen aufgeteilt. Fördervoraussetzungen Um den Zuschuss erhalten zu können, muss ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen. Der Antrag für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme muss vor der Auftragsvergabe bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag kann per Antragsformular oder formlos bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden. Zusätzlich muss ein Kostenvoranschlag für die geplanten Maßnahmen vorgelegt werden. Kostenträgerin Gesetzliche Pflegeversicherung Das Leistungsangebot der privaten Pflegeversicherung entspricht dem der gesetzlichen Pflegekassen. Förderfähige Maßnahmen Alle Veränderungen des Wohnraums, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, gelten als eine Maßnahme. Soll eine Wohnung beispielsweise rollstuhlgerecht angepasst werden, zählen alle Einzelmaßnahmen, die dafür notwendig sind, als eine Maßnahme: z. B. Türverbreiterungen, Entfernung von Türschwellen, Änderung der Türanschläge oder die Anpassung der Bedienhöhen von Einrichtungsgegenständen. Sollte sich die Pflegesituation verändern und weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erforderlich werden, kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden. Die Pflegeversicherung kann auch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung als„Maßnahme zur Anpassung des individuellen Wohnumfeldes“ bezuschussen. Antragsverfahren Folgende Schritte sind für die Beantragung des Zuschusses notwendig: zzAntragsunterlagen bei der Pflegekasse anfordern (telefonisch oder im Internet) oder formlosen Antrag stellen zzAntrag ausfüllen und zusammen mit einem Kosten- voranschlag bei der Pflegekasse einreichen zzBewilligung abwarten zzMaßnahmen umsetzen Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des bayerischen Wohnungsbauprogramms bauliche Maßnahmen im Bestand von Miet- und Eigenwohnraum, die Menschen mit Behinderung die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre Behinderung erleichtern.

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