Seniorenwegweiser für den Landkreis Bad Kissingen

Finanzen 22 Fachbereich: Wohngeldstelle Landratsamt Bad Kissingen Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen Tel.: 0971 801-2060 E-Mail: wohngeld@kg.de 2.3 Finanzielle Hilfe zur Pflege Für Menschen, die in einemHeim bzw. einer stationä- ren Einrichtung leben und deren Einkommen dafür nicht ausreicht, ist der Bezirk Unterfranken zuständig . Der Bezirk Unterfranken ist auch zuständig für Menschen, die ambulante Pflege, Tages-, Kurzzeit- oder Verhinderungs- pflege benötigen und deren Einkommen dafür ebenfalls nicht ausreicht. Der Formblattantrag auf Gewährung von Hilfe kann beim Bezirk Unterfranken telefonisch oder schriftlich angefor- dert werden. Er steht auch im Internet unter www.bezirk- unterfranken.de in der Rubrik Download/Soziale Hilfen zum Herunterladen bereit. Fachbereich: Soziales – Hilfe zur Pflege Bezirk Unterfranken Silcherstraße 5, 97074 Würzburg Tel.: 0931 7959-0 E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de Gut zu wissen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle nehmen gerne eine persönliche Beratung vor und führen bei Bedarf auch eine Probe- berechnung durch. Am besten lassen Sie sich direkt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson verbinden. Gut zu wissen: Am besten lassen Sie sich direkt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson beim Bezirk Unterfranken verbinden. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Entsprechende Antragsformulare sind bei der Wohngeldstelle des Land- ratsamtes Bad Kissingen sowie bei allen Gemeindeverwal- tungen und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Bad Kissingen erhältlich. Sie können die Antragsun- terlagen auch direkt herunterladen: www.landkreis- badkissingen.de/9355.Wohngeld.html . Vorausdenken ist keine Frage des Alters. Generationenberatung Testamentsvollstreckung Für jeden, der Verantwortung trägt: für den Partner, die Familie oder das Unternehmen. Wir beraten Sie gerne. Tel.Nr. 0971 828-0 www.spk-kg.de www.spk-kg.de

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