Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

sein soll, ist es erforderlich, dass die Urkunde beglaubigt oder durch einen Notar beurkundet wird. Es besteht dieMöglichkeit, dieVorsorgevollmacht bei einem Notar beurkunden zu lassen. Bei einer Beurkundung wird der Urkundsentwurf durch einen Notar erstellt, mit Ihnen besprochen und Ihnen vorgelesen. Der Notar verschafft sicheinenEindruck von IhrerGeschäftsfähigkeit undbeschei- nigt dies in der Urkunde. Eine notarielle Beurkundung bietet im Rechtsverkehr eine grundlegende Richtigkeitsgewähr, hat eine höhere Glaubwürdigkeit und wird deswegen über- all akzeptiert. Andere Vollmachten werden in der Praxis in bestimmten Bereichen häufig nicht oder nicht sofort aner- kannt, etwa bei Banken und Versicherungen. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei den auf S. 81 genannten Ansprechpartnern. Zentrales Vorsorgeregister Damit IhreVorsorgevollmacht imBedarfsfalle leichter gefun- den wird, kann Ihre Vorsorgevollmacht im „Zentralen Vor- sorgeregister der Bundesnotarkammer“ registriert werden. Haben Sie zusammen mit einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung ver- fasst, könnenauchdiese registriertwerden. DieRegistrierung umfasst diewesentlichenDaten Ihrer Verfügung, d. h. Name und Anschrift von Ihnen und Ihrer Vertrauensperson sowie 83 VORSORGE FÜR DAS ALTER Vorsorge sparkasse-badneustadt.de Alter ist einfach. Wenn man sich mit der passenden Vorsorge- strategie auch bei niedrigen Zinsen auf die Zukunft freuen kann.

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