Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

den Umfang der Vollmacht. Die Verwahrung der Vollmacht erfolgt jedoch durch den Vollmachtgeber bzw. den Bevoll- mächtigten. Das Original einer notariell beurkundeten Voll- macht verwahrt der Notar. Anmeldeformulare können Sie bei der Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister Postfach 080151, 10001 Berlin Tel.: 0800/3550500 anfordern. Für dieRegistrierungwerdenGebühren erhoben. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht über das Internet unter www. vorsorgeregister.de od er per Post dem Register melden. Falls Sie Ihre Vollmacht notariell beurkunden lassen, über- nimmt der Notar für Sie die gewünschte Registrierung. Bei der Registrierung durch den Notar fallen geringere Kosten an. J Betreuungsverfügung Falls Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten (weil beispielsweise keine Person vorhanden ist, der Sie unein- geschränkt vertrauen), kann durch eine Betreuungsverfü- gung zumindest für ein etwaiges Betreuungsverfahren vorgesorgt werden. In einer solchen Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer imFalle einer Betreuerbestellung zu IhremBetreuer bzw. keinesfalls zu IhremBetreuer bestellt werden soll. Diese Vorschläge sind grundsätzlich für das Betreuungsgericht verbindlich. Ein gerichtlich bestellter Betreuer wird (im Gegensatz zu einem Bevollmächtigten) durch das Amtsgericht überwacht. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei den auf S. 81 genannten Ansprechpartnern. J Patientenverfügung Die Patientenverfügung gibt denWillen einer Personwieder, wie im Krankheitsfall von den Ärzten mit sogenannten lebensverlängernden Maßnahmen umgegangen werden soll. Nachdem der Verzicht auf lebensverlängernde Maß- nahmen eine schwerwiegende Entscheidung ist, sollteman sich die Formulierungen genau überlegen und möglichst mit seinen Ärzten abstimmen. Die Patientenverfügung ist an keine besondere Form gebunden. Vertrauenspersonen sollten darüber informiert und dem Hausarzt sowie den Angehörigen der Inhalt der Patientenverfügung bekannt sein. Zum Thema Patientenverfügung berät neben den auf S. 81 genannten Ansprechpartnern auch der Hospiz- verein Rhön-Grabfeld (Adresse siehe S. 89). Weitere Informationen zur Vorsorge Rund umdas Alter gibt es im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld oder bei den Fach- stellen für pflegende Angehörige (siehe S. 35 und 36). J Testament oder gesetzliche Erbfolge Damit im Todesfall Ihr Wille gilt… Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge, wel- che für viele überraschendeRegelungen enthält. Gesetzliche Erben sind zunächst die Verwandten; dabei schließen die 84 VORSORGE FÜR DAS ALTER Vorsorge

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