Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

Näheren die Entfernteren aus. Der Ehegatte wird – anders als viele meinen – bis auf wenige Einzelfälle nur Miterbe neben denVerwandten und nicht Alleinerbe. Es kommt dann zu einer Erbengemeinschaft zwischen dem Ehegatten und den Verwandten. Über die gesetzliche Erbfolge berät der Notar. Nur wer die gesetzliche Erbregelung in seinem Fall genau kennt, kann entscheiden, ob sie für ihn gelten soll. Möchte man für seinen Todesfall nicht die gesetzliche Erb- folge, so lässt sich diese durch Testament oder Erbvertrag gestalten. In einer solchen letztwilligenVerfügung entschei- det der Erblasser selbst, wer sein Erbe wird. Einzelne Ge­ genstände kann er durch Vermächtnisse verteilen. Er kann z. B. dieGrabpflege durch eine Auflage absichern oder einen Testamentsvollstrecker mit der Verteilung oder sogar Ver- waltung desNachlasses beauftragen. DieGestaltungsmög- lichkeiten eines Testaments sind durch das Gesetz vorge- geben und begrenzt. Fehler bei der Gestaltung von Testa- mentenkönnensichdaher bei unsachgemäßer Formulierung leicht ergeben. 85 VORSORGE FÜR DAS ALTER Vorsorge Vertrauen Sie einer Bankengruppe, die näher dran ist an den Menschen in der Region als jede andere Bankengruppe. Denn eine verlässliche Partnerschaft ist wichtiger denn je - gestern, heute und in der Zukunft! Jetzt beraten lassen! „Das Leben genießen.“ Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=