Bauen, Kaufen, behindertengerechtes Umbauen im Landkreis Berchtesgadener Land

ANPASSUNGSFÖRDERUNG Wenn bei einem Zweifamilienhaus die Mietwohnung gefördert werden soll, die zweite Wohnung jedoch vom Eigentümer selbst bewohnt wird, ist hier ebenfalls das Landratsamt zuständig. Als Eigenwohnraum zählen neben dem eigenen Haus und der Eigentumswohnung auch eine Wohnung mit Erbbaurecht. Außerdem werden auch Wohnungen mit Nießbrauchrecht (§ 1030 ff. BGB) und Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) als Eigen- wohnraum angesehen. Als Mietwohnraum hingegen zählen die per (schriftlichen oder mündlichen) Mietvertrag überlassene Wohnung und die durch schlüssiges Handeln überlassene Wohnung. Das wäre z. B. der Fall wenn ein Eigentümer seine hochbetagten Eltern in sein Haus aufnimmt und ihnen dort Wohnräume zur dauerhaften Eigennutzung überlässt, dies aber erfolgt ohne jegliche schrift- liche oder mündliche Fixierung. Zum Mietwohnraum zählen auch die sogenannten „mietähnlichen Nutzungsverhältnisse“. Namentlich sind das per Übergabevertrag o. ä. eingeräumte Rechte an Wohnraum wie z. B. beschränkt persönliche Dienst- barkeiten (§ 1090 ff. BGB) in Form eines Altenteils oder eines Leibgedings. 2. Antragstellung und Verfahrensablauf Wer ist Antragsteller? Antragsteller ist immer der Eigentümer. Bei mehreren Eigentü- mern (z. B. Erbengemeinschaft) kann die Antragstellung auch nur durch einen der Eigentümer erfolgen, wenn die anderen Eigentümer hierzu eine schriftliche Zustimmung geben (bei Antragstellung mit vorzulegen). Eigentümer, die unter Betreuung stehen oder einen amtliche Vorsorgevollmacht besitzen, können sich durch ihren Betreuer bzw. Bevollmächtigten vertreten lassen (der entsprechende Ausweis/Urkunde muss zur Antragstellung vorgelegt werden). Vollmachten, die nicht amtlich sind, also z. B. von Betreuungs- büros, Rechtsanwälten oder privaten Personen erstellt wurden, können nicht akzeptiert werden. Wo erfolgt die Antragstellung? Zur Antragstellung ist ein Termin mit dem Landratsamt zu ver- einbaren, auch bei Zuständigkeit der Regierung von Oberbay- ern kann die Antragstellung über das Landratsamt erfolgen. Den zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamts erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Landratsamt Berchtesgadener Land Andreas Berger Fachbereich Plan, Bauen, Wohnen Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall Telefon: 08651 773-834 Fax: 08651 773-822 E-Mail: andreas.berger@lra-bgl.de Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung im Landrats­ amt benötigt: n aktuelle (max. 1 Jahr alte) Grundbuchblattabschrift über die betroffene Wohnung => erhältlich beim Grundbuchamt im Amtsgericht Laufen, Telefon: 08682 911-400 n gültiger Personalausweis oder Reisepass des Eigentümers/ der Eigentümer in Kopie Wichtig: Bei Reisepässen müssen alle Seiten, die beschrie- ben sind kopiert werden. n ggf. Betreuungsausweis oder Vorsorgevollmacht n Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) n aktuelle Einkommensnachweise (aktuelle Rentenanpas- sungsmitteilung oder aktuelle Lohnabrechnung, notfalls Kontoauszüge der letzten 3 Monate) n letzter Steuerbescheid n Ärztliches Attest n Kostenvoranschläge mit Planskizze n Fotos vom Ist-Zustand der Wohnung n Nachweis, dass ein Pflegegrad vorliegt (falls vorhanden) n Finanzierungsnachweis (alle über die Förderung hinausge- henden Kosten müssen selbst bezahlt werden können). Wie wird der Antrag bearbeitet? Beim Beratungstermin anlässlich der Antragstellung wird geprüft, ob die Fördervoraussetzungen gegeben sind und in welcher Höhe grundsätzlich eine Förderung erfolgen kann. Falls hierbei festgestellt wird, dass die Fördervoraussetzungen nicht vorliegen, wird Ihnen der Sachbearbeiter erklären, woran die Förderung derzeit scheitert und wie die Förderung ggf. doch noch möglich gemacht werden kann. Außerdem kann auch eine kurze Information über weitere Fördergeber gegeben werden. Wenn die Förderung möglich ist, sendet der Sachbearbeiter den Antrag bei Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern an diese weiter und macht bei eigener Zuständigkeit umge- hend eine Bewilligung der Fördermittel. Der bewilligte Förderantrag wird an die BayernLabo versandt, welche innerhalb von ca. 4 Wochen einen entsprechenden Darlehensvertrag erstellt und diesen an die Antragsteller über- sendet. Mit Zugang des Darlehensvertrags ist die Förderung zugesagt. Ab diesem Zeitpunkt darf mit den Arbeiten begon- nen werden. 43

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