Planen und Bauen in der Stadt Baesweiler

11 nur noch angezeigt werden muss. Dabei ist die Größe und die Art der zu beseitigenden Anlage unerheblich. Der Anzeige ist bei nicht frei­ stehenden Gebäuden lediglich eine Bestätigung eines qualifizierten Tragwerksplaners über die Standsicherheit des Gebäudes beizufügen, um zu verhindern, dass das zu erhaltende, angebaute Gebäude durch die Beseitigung in Mitleiden­ schaft gezogen wird. Den Vordruck zur Anzeige einer Beseitigung steht Ihnen auf der Homepage der Stadt Baesweiler (www.baesweiler.de à Rathaus à Formulare online à Bauwesen) zum Download zur Verfügung. Checkliste Bauantrag Die nachstehenden Unterlagen sind bei einem Antrag im einfachen Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Je nach Einzelfall können höhere oder geringere Anforderungen gestellt werden. Für große Sonderbauten ist das Antragsformular „Baugenehmigungsverfahren“ zu verwenden. Die Bauvorlagen sind jeweils mindestens zwei­ fach einzureichen. Bei Gewerbeobjekten und Nutzungsänderungen können bis zu sieben Exemplaren erforderlich sein. Um Zeit zu sparen fragen Sie bestenfalls vorab bei der Baugenehmi­ gungsbehörde der Stadt Baesweiler nach. 1. Schriftliche Angaben: › › Antragsformular „einfaches Baugenehmi- gungsverfahren“ oder „Baugenehmigungs- verfahren“ › › Nachweis der Bauvorlageberechtigung › › Erhebungsvordruck (Baustatistik für das Land NRW) › › Baubeschreibung › › Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Objekten) › › Berechnung des umbauten Raumes › › Angabe der Rohbau- bzw. Herstellungssumme › › Berechnung der Wohn- und Nutzflächen › › Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl und der Geschossigkeit › › Berechnung der Abstandsflächen › › rechnerischer Stellplatznachweis › › ggf. Gutachten › › ggf. begründeter Befreiungsantrag › › begründeter Abweichungsantrag unter Darstel­ lung von Kompensationsmaßnahmen › › ggf. Barrierefrei-Konzept › › ggf. Brandschutzkonzept (bei Sonderbauten) Sofern es für die Bearbeitung des Antrages hilfreich sein kann, können die Formulare zur Bau- und Betriebsbeschreibung formlos ergänzt werden. 2. Pläne: › › aktuelle Katasterkarte Maßstab 1 : 1000 › › Lageplan im Maßstab 1 : 500 › › Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, mit Maßen › › Maschinenaufstellungsplan bei gewerblichen Objekten › › gegebenenfalls Möblierungsplan, zum Beispiel Bestuhlungspläne. 3. Bautechnische Nachweise: › › bautechnische Nachweise je nach Objekt: Standsicherheitsnachweis, Schall- und Wärmeschutznachweis, Brandschutzkonzept beziehungsweise Sachverständigenbescheinigung › › im einfachen Verfahren müssen bautech­ nische Nachweise erst zu Baubeginn vorgelegt werden! Zunächst bekommen Sie als Bauherren die Eingangsbestätigung. Je vollständiger und aussagekräftiger, aber auch lesbarer die Bauvorlagen sind, desto schneller können Fachbehörden beteiligt, Fehler erkannt und Prüfungen abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Vorprüfung (spätestens zwei Wochen nach Eingang) bekommen Sie bei unvollständigen Bauvorlagen ein Vorprüf­ ergebnis zur Nachbesserung der Unterlagen. Ihnen wird imVorprüfergebnis eine Frist genannt, die zwingend eingehalten werden muss, da der Antrag andernfalls als zurück genommen gilt. Sofern der Antrag vollständig ist, wird dieser abschließend geprüft. Soll­ ten keine Beanstandungen bestehen, so wird Ihnen schnellstmöglich die Baugenehmigung erteilt. Die erforderlichen Formularvordrucke stehen Ihnen auf der Homepage der Stadt Baesweiler (www.baesweiler.de à Rathaus à Formulare online à Bauwesen) zum Download zur Verfügung.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=