Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bayreuth

34 Alltagsbegleitung und häusliche Unterstützung anbieten. Bei anerkannten Angeboten kann hierfür der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich eingesetzt werden. Die Nutzung eines Menü-Bringdienstes Essen auf Rädern kann den Alltag wesentlich erleichtern. Ein sogenanntes teilstationäres Angebot ist die Tagespflege. Sie können wählen, wie viele Tage in der Woche Sie die Einrichtung besuchen möchten. Am Abend und nachts sind Sie wieder zu Hause. Meist wird ein Fahrdienst angeboten. In der Tagespflege erhalten Sie nicht nur professionelle Pflege und Versorgung, sondern können auch unterhaltsamen Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten nachgehen. Auch hierfür steht ein Budget, abhängig vom Pflegegrad, zur Verfügung. Pflegegrade Tagespflege 1 2 689 Euro 3 1298 Euro 4 1612 Euro 5 1995 Euro Im Rahmen einer Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung für einen bestimmten Zeitraum versorgt werden, z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder zur zeitweisen Entlastung der pflegenden Angehörigen. Trotz der vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten im ambulanten und teilstationären Bereich kann der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung sinnvoll sein. Die Höhe der Kosten für eine stationäre Einrichtung ist von den Rahmenbedingungen abhängig, beispielsweise von der Lage und Ausstattung. Auf Antrag kann die Pflegekasse einen Zuschuss zum Umzug gewähren, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf. Die Eingewöhnung in eine stationäre Einrichtung fällt leichter, wenn Sie noch so mobil sind, dass Sie die meist vielfältigen Beschäftigungs- und Freizeitangebote in Gemeinschaft nutzen können. Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. Erkundigen Sie sich, ob eine Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst für Sie infrage kommt. Neben den Pflegeleistungen werden oft auch hauswirtschaftliche Leistungen und solche der sozialen Betreuung angeboten. In manchen Versorgungsgebieten gibt es ehrenamtlich organisierte Vereine, die Landespflegegeld Bayern Die Bayerische Staatsregierung investiert 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern zusätzlich 1000 Euro pro Jahr bekommen. Über diesen Betrag kann die pflegebedürftige Person frei verfügen. Hierzu muss lediglich ein einmaliger Antrag bei der Landespflegegeldstelle in München gestellt werden. Das Online-Formular und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de Mitziehen. Durch Gemeinschaft gewinnen. Kommen Sie zu uns, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber den Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erstreiten. Bei Problemen mit der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, dem Schwerbehindertenrecht und anderen sozialrechtlichen Fragen beraten wir Sie, helfen bei der Antragstellung und vertreten Sie vor Gericht – und zwar durch alle Instanzen. VdK-Kreisgeschäftsstelle Bayreuth Richard-Wagner-Str. 36, 95444 Bayreuth Tel.: 0921 / 759 87-0 Fax: 0921 / 759 87-44 www.vdk.de/kv-bayreuth

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