Seniorenwegwegweiser Beckum im Münsterland

23 FINANZIELLE HILFEN Hilfen bei Blindheit und für Gehörlosigkeit UnterbestimmtengesundheitlichenVoraussetzungen(Fest- stellung durch ein fachärztliches Gutachten) kann ein Blindengeld beziehungsweise eine Hilfe für Sehschwache oder eine Hilfe für Gehörlose gewährt werden. Infor- mationen hierzu erteilt der Fachdienst Soziale Dienste. Ansprechpartner bei Blindheit beziehungsweise Sehbehin- derung ist der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen Telefon: 02581 3127 E-Mail: warendorf@bsvw.de Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Grundsiche- rung beziehen, können Sie auf Antrag von Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden. Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzen, können ebenfalls auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit werden. Telefonvergünstigung/ Sozialanschluss Unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF oder eines gültigen Bescheides über Leistungen aus der Sozialhilfe kann im „T-Punkt“ (Telekom-Laden Voss Telekom GmbH, Weststraße 23 oder Nordstraße 25) der Sozialanschluss beantragt werden. Auskunft erhalten Sie im Fachdienst Bürgerbüro oder beim Fachdienst Soziale Dienste der Stadt. Schuldnerberatungsstelle Kostenlose Beratung für finanziell in Schwierigkeiten gera- tene Menschen bietet die Schuldnerberatung der Diakonie Gütersloh e. V. Dienststelle Beckum Nordwall 40 59269 Beckum Telefon: 02521 8702.3100 E-Mail: sb@diakonie-guetersloh.de www.diakonie-guetersloh.de Schuldner- und Insolvenzberatung Kreis Warendorf: Kostenlose Beratung für SGB II und SGB XII-Bezieher, sowie Personen, bei denen die entsprechende Hilfe zu erwarten ist. Kreis Warendorf Schuldner- und Insolvenzberatung Waldenburger Straße 2 48231 Warendorf Marlies Brand-Assies Telefon: 02581 53.5047 E-Mail: Marlies.Brand-Assies@kreis-warendorf.de Sandra Litzke Telefon: 02581 53.5046 E-Mail: Sandra.Litzke@kreis-warendorf.de Uta Wagner Telefon: 02581 53.5040 E-Mail: Uta.Wagner@kreis-warendorf.de Jeden Montag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr findet im Kreishaus Warendorf in den Räumlichkeiten der Schuldnerberatung eine Sprechstunde statt. Dieses An- gebot richtet sich an alle Ratsuchenden (Lohnbezieher, Rentner, SGB II und SGB XII-Bezieher) im Kreis Warendorf, denen durch eine kurzfristige Beratung geholfen werden kann. Im Vordergrund steht hier die „Hilfe zur Selbsthilfe“. Bei Fragen zur Immobilienfinanzierung oder Zwangsver- steigerung bzw. Zwangsverwaltung können Sie sich an die Bauschuldnerberatung: https://www.bauschuldnerberatung.de/ bauschuldnerberatung/ an ihre Hausbank oder an einen Rechtsanwalt wenden. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Sollten Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden, könnte Sie unter Umständen ein Prozess „teuer zu stehen“ kom- men. In diesem Fall oder bei Rechtsberatungen haben Sie, unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Nähere Auskünfte dazu können Sie im Amtsgericht einholen. Amtsgericht Beckum Elisabethstraße 15 – 17 59269 Beckum Telefon: 02521 9351.0 Telefax: 02521 9351.120 E-Mail: poststelle@ag-beckum.nrw.de Publikumszeiten: Montag – Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr

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