Älterwerden in Biberach und Umgebung

50 Monatliche Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Entlastungsbetrag ambulant 125 Euro* 125 Euro * 125 Euro * 125 Euro * 125 Euro * Geldleistung ambulant 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro Sachleistung ambulant ** 724 Euro 1.363 Euro 1.693 Euro 2.095 Euro Tages- und Nachtpflege *** 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro Vollstationäre Pflege **** 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro Ergänzende Leistungen Zeitraum Euro Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson ab PG 2 (Der Betrag für Kurzzeitpflege kann bis zu 806 Euro für Verhinderungspflege genutzt werden) Jährlich bis zu 6 Wochen, nach 6 Monaten Pflege; das Pflegegeld wird für die Pflegeperson zu 50 Prozent weitergezahlt. Nahe Angehörige erhalten max. 150 Prozent des Pflegegeldes + nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrt, Verdienstausfall bis 1.612 Kurzzeitpflege ab PG 2 (Der Betrag für Verhinderungspflege kann bis zu 100 Prozent für Kurzzeitpflege genutzt werden) Jährlich bis zu 8 Wochen Wochen; das Pflegegeld wird für die Pflegeperson zu 50 Prozent weitergezahlt. bis 1.774 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel Monatlich; Belege sind vorzulegen. bis 40 Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (Achtung: nicht ohne Zusage der Kasse beginnen!) Einmalig (Mehrmals nur, wenn weitere Umbauten, z. B. wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes, notwendig sind) Wenn mehrere Berechtigte zusammenwohnen bis 4.000 bis 16.000 Technische Hilfen (Roll-, Toilettenstuhl, Badewannenlifter) Nach Bedarf; Eigenanteil von max. 25 Euro. Pflegefachkräfte helfen bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln/Pflegehilfsmitteln. * Leistungen zur Unterstützung im Alltag können mit diesem Betrag für zweckgebundene qualitätsgesicherte ambulante Hilfen (siehe F.4.3) verwendet werden, ebenso für Eigenanteile bei Kurzzeit-/ Tagespflege usw. Damit sollen pflegende Angehörige entlastet und eine flexiblere Gestaltung des Alltags des Hilfebedürftigen erreicht werden. Wird der Betrag nicht monatlich verbraucht, ist dies bis Ende Juni des Folgejahres möglich. Falls mehr Entlastung notwendig ist, können auch 40 Prozent der Pflegesachleistungen für diese Zwecke verwendet werden. ** Für eine bedarfsgerechte Pflege können die Pflegesachleistung und das Pflegegeld kombiniert werden. Wird z. B. monatlich für die Pflege in Pflegegrad 2.367,50 Euro = 50 Prozent der Sachleistung für die Hilfe eines Pflegedienstes verbraucht, sind 50 Prozent der Sachleistung nicht genutzt. Der ungenutzte Anteil von 50 Prozent kann als Pflegegeld 158 Euro (= 50 Prozent von 316 Euro) ausgezahlt werden und für die Hauptpflegeperson oder andere Helfer verwendet werden. *** Genutzte Beträge für Tages-/Nachtpflege verringern nicht das Pflegegeld- oder die Pflegesachleistung. **** Nur wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht ausreichen, erhält man den Zuschuss für vollstationäre Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim. Dies ist auch die Voraussetzung für Leistungen der Sozialhilfe. Ab 2022 werden von der Pflegekasse bis zu 12 Monate 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils zusätzlich übernommen; nach mehr als 12 Monaten 25 Prozent nach mehr als 24 Monaten 45 Prozent; nach mehr als 36 Monaten 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils.

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