Seniorenwegweiser für den Nationalparklandkreis Birkenfeld

29 sicherungsbeiträge) und Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zusammen. Die Höhe des Grundsicherungsanspruches ist in jedem Fall individuell verschieden. Bei der Berechnung des Anspruchs wird das Einkommen des Hilfesuchenden auf den jeweiligen Hilfebedarf des Antragstellers angerechnet. Der hierdurch nicht gedeckte Bedarf stellt den Leistungsanspruch des Hilfeempfängers dar. Für die Dauer der Bewilligung kann bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt werden. 7.3 Schwerbehindertenausweis Personen, bei denen auf Dauer körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen vorliegen, können einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen. In diesem Dokument wird der Grad der Behinderung, der durch die Funktionsbeeinträchtigung besteht, festgestellt. Mit dem Schwerbehindertenausweis und den darin festgestellten „gesundheitlichen Merkmalen“ können bestimmte Rechte für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche (Steuererleichterungen, Zusatzurlaub, Parkerleichterungen usw.) in Anspruch genommen werden. Der Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wird beim Der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen kann ausgeschlossen sein, wenn die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt wurde (z. B. durch das Verschenken von Vermögen). Ein Anspruch auf Leistungen scheidet ebenfalls aus, wenn Kinder oder Eltern des Antragstellers über ein jährliches Einkommen von mehr als 100.000 Euro verfügen. Liegt das Einkommen von Kindern oder Eltern darunter, bleiben Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten gegenüber Kindern unberücksichtigt. Sofern jedoch tatsächliche Unterhaltszahlungen erbracht werden, werden diese bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen berücksichtigt. Die Grundsicherungsleistungen werden nur auf Antrag bewilligt. Der jeweilige Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate. Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich an die Sozialabteilung der Kreisverwaltung Birkenfeld, die Bürgerämter der Stadtverwaltung Idar-Oberstein und der Verbandsgemeindeverwaltungen Baumholder, Birkenfeld, Herrstein-Rhaunen wenden. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Antragsformulare. Der monatliche Hilfebedarf setzt sich dabei insbesondere aus dem Regelbedarf (Stand 01.01.2022: 449 Euro für alleinstehende Person bzw. jeweils 404 Euro bei Partnern), zusätzlichen Bedarfen (wie z. B. Mehrbedarfe bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „G“, bei dem Erfordernis einer kostenaufwendigen Ernährung oder bei dezentraler Warmwasserversorgung sowie Kranken- und Pflegever-

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