Bau-Informationsbroschüre Böblingen

11 Auskünfte über Bodenwerte bestimmter Grundstücke erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde. Die Bodenrichtwerte können auch über das onlinegestützte Auskunftsportal BORIS-BW kostenfrei abgerufen werden. Beachten Sie die Kaufnebenkosten. Hier fällt insbesondere die Grunderwerbsteuer mit 5 % ins Gewicht, dazu kommen Notarkosten mit 1,5 % und mit 0,5 % für den Grundbucheintrag. Ggf. addieren sich noch die Maklerprovision, Erschließungsbeiträge für Straßenbau, Wasser und Abwasser. Nach der Überprüfung des Vertrags findet ein Termin beim Notar statt, der nach erfolgter Zahlung veranlasst, dass das Grundstück dem Käufer als rechtmäßigem Eigentümer überschrieben wird. Dies geschieht i.d. R. verbunden mit der Erklärung der Auflassungsvormerkung und Auflassung – dem folgenden Eintrag ins Grundbuch. Wenn Sie die Wahl haben, dann treffen Sie eine langfristige Entscheidung von besonderer Bedeutung. Schließlich legen Sie damit den Mittelpunkt Ihres zukünftigen Lebens fest. Als Grundregel ist zu beachten, dass Sie ein Grundstück mehrmals – morgens, abends, werktags, am Sonntag und so weiter – besichtigen sollten, um einen richtigen Eindruck davon zu bekommen. Sprechen Sie ruhig auch einmal mit den Nachbarn des jeweiligen Grundstücks, um weitere Informationen zu erhalten. Bebaubarkeit des Grundstücks Um die Bebaubarkeit des Grundstücks zu klären, sollten Sie sich zunächst bei der Gemeinde oder dem Landratsamt Böblingen nach den baurechtlichen Vorgaben erkundigen und den Stand der Erschließung klären. pp Welche Möglichkeiten der Bebauung bestehen hinsichtlich der Lage des Gebäudes auf dem Grundstück, welche Gebäudehöhen und Dachformen sind möglich, wie wird das Grundstück erschlossen? pp Welche Baumöglichkeiten und -beschränkungen gibt es, falls kein Bebauungsplan vorliegt? pp Wie sieht es mit der Baureife und der Erschließung des Grundstücks aus? Ist eine ausreichend ausgebaute Zufahrtsstraße vorhanden und können notwendige Anschlüsse (Gas, Wasser, Abwasser, Strom) kurzfristig hergestellt werden? pp Tangieren bestehende Versorgungsleitungen (unterirdisch oder als Freileitung) das Grundstück? pp Gibt es Baulasten (Baulastenverzeichnis Gemeinde oder Grundbuch)? pp Wie ist es um die Tragfähigkeit des Baugrunds und die Grundwasserverhältnisse bestellt? Gegebenenfalls ist vor Baubeginn ein Bodengutachten einzuholen; außerdem empfiehlt sich ein Blick in das Altlastenkataster beim Landratsamt Böblingen, um auszuschließen, dass es Bodenverunreinigungen gibt. Erwerb des Grundstücks Der Kaufvertrag bedarf nach den Vorschriften des Gesetzgebers einer notariellen Beurkundung. Der Notar wird einen Kaufvertragsentwurf erstellen, den Sie sorgfältig prüfen sollten. Vergleichen Sie den geforderten Kaufpreis mit dem anderer Objekte ähnlicher Größe. 4. Das Baugrundstück � Bürger GIS Landkreis Böblingen – BürgerGIS BB (lrabb.de) BORSI-BW BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de) � Neubaugebiet Holzgerlingen Quelle: Landkreis Böblingen

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