Bau-Informationsbroschüre Böblingen

15 6. Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Erhaltung von Kulturdenkmälern ist eine wichtige, im Interesse der Allgemeinheit liegende Aufgabe, die den Erhalt von Zeugnissen unserer lebendigen Vergangenheit zum Inhalt hat. Dabei geht es nicht nur um prunkvolle Barockkirchen oder märchenhaft schöne Schlösser. Denkmalgeschützt können vielmehr auch landschaftstypische Bauern- oder Fachwerkhäuser, alte Fabrikanlagen, Straßenzüge, Plätze oder Parks, gewachsene Ortskerne und Einzelbauten sein. Dabei hängt die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes oftmals nur an wenigen baulichen Besonderheiten, beispielsweise einer speziellen Fassade, der Einrichtung einer Wohnung mit Stuckdecken oder Wandvertäfelungen, einem besonderen Bodenbelag usw. Gerade an der Erhaltung dieser Objekte besteht aber aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Schutzwürdige Objekte Schutzwürdige Objekte, wie es in der Fachsprache heißt, werden von den Denkmalbehörden in Denkmallisten erfasst. Die Denkmalliste ist ein Verzeichnis aller bekannten Bau- und Kunstdenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler und liegt bei den unteren Denkmalschutzbehörden vor. Die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind gesetzlich verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und entsprechend zu behandeln. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen eines Baudenkmals einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen. Umbaumaßnahmen in einem solchen Haus erfordern jedoch viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Deshalb empfiehlt es sich dringend, schon in einem frühen Stadium einen geeigneten Planer mit der Erstellung eines Maßnahmenkonzepts zu betrauen und die Denkmalschutzbehörden rechtzeitig einzubinden. Hierzu bietet das Landratsamt die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Ortstermins an, an dem dann auch ein Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege vom Regierungspräsidium Stuttgart teilnimmt, um denkmalfachliche Belange gemeinsam zu klären und so die Voraussetzungen für eine Genehmigung zu schaffen. Gerade im Zusammenhang mit der Förderung durch den Staat in Form von Zuschüssen ist dies von enormer Bedeutung, denn nur für Maßnahmen, die vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt worden sind, können Sie als Denkmaleigentümer Zuschüsse in Anspruch nehmen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls und nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Neben diesen Zuschussmöglichkeiten können Sie auch Steuervergünstigungen, z. B. in Form von erhöhten Absetzungen von den Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen, in Anspruch nehmen. Die dafür notwendige Bescheinigung erhalten Sie beim Amt für Bauen und Umwelt als untere Denkmalschutzbehörde. � Ansprechpartner im Landratsamt Landkreis Böblingen – Bauen (lrabb.de) � Unter diesem Link finden Sie Broschüren zu steuerlichen Vergünstigungen und einen Leitfaden für Denkmaleigentümer Denkmalpflege Baden-Württemberg: Informationen für die praktische Denkmalpflege (denkmalpflege-bw.de) � Kirche Hildrizhausen Quelle: Landkreis Böblingen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=