Bau-Informationsbroschüre Böblingen

14 -anlagen zu den vorgenannten Vorhaben, sofern das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und dessen Vorgaben eingehalten sind. Auch für Abbruchvorhaben wird das Kenntnisgabeverfahren durchgeführt, wenn der Abbruch nicht sogar verfahrensfrei ist. Im Kenntnisgabeverfahren liegt die Verantwortung dafür, dass die Vorschriften des Bebauungsplans und der Landesbauordnung, z. B. die Abstandsflächen, eingehalten werden, ausschließlich bei Ihnen als Bauherrn und Ihrem Entwurfsverfasser. Die Baurechtsbehörde prüft die ihr vorgelegten Bauvorlagen grundsätzlich nicht. Bauvorbescheid Nach § 57 LBO hat der Bauherr die Möglichkeit, vorab einen Bauvoranfrage zu einzelnen Fragen seines Bauvorhabens zu stellen. In diesem Verfahren werden die für die Realisierung eines Vorhabens problematischen Fragen in einem sogenannten Bauvorbescheid verbindlich geklärt. Durch die Voranfrage kann festgestellt werden, ob das Bauvorhaben in der geplanten Form grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Der Bauvorbescheid erzeugt eine Bindungswirkung hinsichtlich der im Antrag gestellten Fragen und bietet dem Bauherrn insofern eine verlässliche Grundlage für weitere Planungen. Bauvorlagen und Bauantrag Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet in allen Genehmigungsverfahren auf Antrag des Bauherrn (Bauantrag). Die Formularanträge dafür können auf der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) vollständig über die Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Bearbeitungszeit hängt maßgeblich von der Vollständigkeit des Bauantrages ab. Bei Unvollständigkeit kann der Antrag nicht oder nicht abschließend bearbeitet werden. Darüber hinausgehende Unterlagen werden von der Bauaufsichtsbehörde angefordert, wenn dies zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist. Sobald alle fachtechnischen Stellungnahmen, das Einvernehmen der Gemeinde (soweit erforderlich) und das Ergebnis der Angrenzerbenachrichtigung vorliegen und die Prüfung keinen Verstoß gegen öffentlichrechtliche Baubestimmungen ergibt, kann die Genehmigung erteilt werden. Die Baugenehmigung enthält regelmäßig wichtige Nebenbestimmungen und Hinweise, die Sie unbedingt beachten müssen. Baulasten Beispiele für Baulasten, die im Baulastenverzeichnis einzutragen sind: pp die Übernahme einer Abstandsflächenbaulast pp die Erschließungsbaulast (Geh-, Fahr-, Leitungsrechte) pp die Flächenbaulast Hier verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer – in der Regel der Nachbar – zu einem teilweisen Verzicht seiner Eigentümerbefugnisse zugunsten des Bauherrn. Baugenehmigungsgebühren Selbstverständlich kostet eine Baugenehmigung auch Geld. Die Gebühren bemessen sich nach dem Gebührenverzeichnis in Verbindung mit der Gebührenverordnung des Landkreises und betragen zurzeit sechs vom Tausend für die Baugenehmigung und 1,5 vom Tausend für die angeordneten Abnahmen. Maßgebend für die Bemessung der Gebührenhöhe sind dabei die Baukosten des Objekts. Gebühren fallen auch an bei Ablehnung und Rücknahme eines Bauantrages, allerdings in geringerer Höhe. Als besondere Serviceleistung bietet Ihnen der Landkreis Böblingen die Möglichkeit, sich über den Bearbeitungsstand Ihres Bauantrages direkt auf der Homepage des Landkreises zu informieren. Dazu erhält der Bauherr nach Eingang der Antragsunterlagen mit der Eingangsbestätigung eine Kennnummer mit der für das Bauvorhaben gültigen PIN. � Unter folgendem Link finden Sie eine Auflistung aller benötigten Dokumente für die verschiedenen baulichen Verfahren Landkreis Böblingen – Bauen (lrabb.de) � Seit 2022 können Bauanträge grundsätzlich digital eingereicht werden. Der Landkreis Böblingen richtet derzeit eine Online-Plattform zur Einreichung der Bauanträge ein. Diese OnlinePlattform sieht vor, dass die Bearbeitung des Antrags von der Einreichung der Unterlagen bei den örtlichen Bauämtern bis zur Erstellung der Baugenehmigung standardisiert, medienbruchfrei und papierlos erfolgen kann. Weitere Infos zum digitalen Bauantrag: Landkreis Böblingen – Bauen (lrabb.de) �

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=