Bau-Informationsbroschüre Böblingen

29 Gefährdung dar. Daher gehören konstruktive (z. B. druckwasserdichte Wanddurchführungen) und technische Lösungen wie Rückstausicherungen im Gebäude heute zur Standardausstattung. Planen Sie deren regelmäßige Wartung gleich mit ein. Viele Kommunen im Landkreis Böblingen arbeiten derzeit an der Erstellung sogenannter Starkregengefahrenkarten (SRGK) oder haben diese Karten bereits vorliegen. Diese Karten zeigen mögliche Gefährdungen auf, die von auf der Geländeoberfläche (abseits von Gewässern) abfließendem Wasser ausgehen können. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Kommune und berücksichtigen Sie die Erkenntnisse im Rahmen Ihrer Planungen. Abstand zum Gewässer – Gewässerrandstreifen Nicht nur aus Gründen der Hochwasservorsorge ist es erforderlich, einen Abstand zum Gewässer einzuhalten. Dies sind grundsätzlich innerorts 5 m zur Böschungsoberkante. Ein naturnaher Gewässerrandstreifen dient als Lebensraum für Flora und Fauna und der Bereicherung Ihres Wohnumfeldes. Gewässer verändern infolge ihrer wechselnden Abflussmengen nach und nach ihre Lage. Lagern Sie keine wassergefährdenden Stoffe wie Kraftstoffkanister oder Ölbehälter, keine Baumaterialien, keinen Kompost, kein Brennholz usw. am Rande von Gewässern. Diese Materialien können insbesondere während ausufernder Hochwasserabflüsse mitgerissen werden, das Gewässer verunreinigen und schädigen, aber auch unterhalb liegende Brücken und Durchlässe verstopfen und somit zu verstärkten Ausuferungen und Hochwassergefahren führen. Im Gewässerrandstreifen sind bauliche und sonstige Anlagen verboten. Regenwasser – Nachhaltiger Umgang Unbelastetes bzw. wenig verschmutztes Niederschlagswasser soll heute nicht mehr über die Kanalisation zur Kläranlage geleitet werden. Soweit Ihre Kommune kein zentrales Entwässerungssystem für Niederschlagswasser vorhält, sollten Sie prüfen, ob auf Ihrem Grundstück unbelastetes Niederschlagswasser beispielsweise breitflächig bzw. über flache bewachsene Mulden versickert werden kann. Als erster Anhaltspunkt ist dazu bei normalen versickerungsfähigen Böden eine Versickerungsfläche von ca. 10 Prozent der angeschlossenen versiegelten Fläche vorzusehen. Oft kann diese Fläche für das Auge kaum sichtbar direkt in Grün- oder Rasenflächen integriert und auch normal genutzt werden. Je nach Ortslage besteht alternativ teilweise die Möglichkeit, Niederschlagswasser direkt in ein Gewässer einzuleiten. Bedenken sollten Sie, dass eine direkte Ableitung und Versickerung von Niederschlagswasser über Kies in der Regel nicht zulässig ist. Vielmehr muss die Versickerung über den bewachsenen Oberboden (30 cm belebte Bodenschicht) oder über spezielle Filtersubstrate erfolgen. So wird das Niederschlagswasser in der Filterpassage gereinigt. Informieren Sie sich über Hochwassergefahren bei Ihrer Kommune oder beim Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt. Dort können Sie sich auch erkundigen, ob die Kommune zentrale Hochwasserschutzmaßnahmen durchführt bzw. welche baulichen Schutzvorkehrungen Sie selbst treffen können. Auch für Gebäude, die nur bei extremen Hochwasserereignissen (HQextrem) betroffen wären, wird empfohlen, hochwasserangepasst zu bauen. So kann z. B. in einem unvorhergesehen Versagensfall eines Hochwasserrückhaltebeckens möglichen Schäden vorgebeugt werden. Eigene Vorsorgemaßnahmen sind heute auch deshalb wichtig, weil immer mehr Versicherungen Hochwasserschäden aus dem versicherten Umfang ausschließen bzw. nur noch gegen hohe Zusatzprämien mitversichern. Durch den Klimawandel nehmen besonders die extremen Starkregenereignisse im Sommer zu. Überflutungsschäden können hier auch weit weg von Gewässern auftreten. Sowohl bei Bestandsbauten als auch bei Neubauvorhaben ist daher im Rahmen der Eigenvorsorge bauliche Vorsorge gegen eindringendes Niederschlagswasser zu treffen. Dies ist beispielsweise durch kleine Höhenversätze zwischen Hof- bzw. Straßenflächen und Gebäudeöffnungen wie Lichtschächte und Türen möglich. Auch tiefliegende Garagen und Kellerzugänge stellen eine besondere Auf der Seite www.hochwasser-bw.de finden Sie viele weitere Informationen rund um das Thema Hochwasser. Die dort erhältliche Kompaktinformation „Pflicht und Möglichkeiten der Eigenvorsorge“ bietet hier wertvolle Informationen zur Eigenvorsorge. Landkreis Böblingen – Wassergefährdende Stoffe (lrabb.de) � Vor dem Hintergrund katastrophaler Extremwetterereignisse wie der Sturzflut von Braunsbach sollten Kommunen ermächtigt werden, bereits jetzt präventive Maßnahmen zu ergreifen, um solche Ereignisse zu verhindern oder besser mit deren Folgen umzugehen. Landkreis Böblingen – Klimaanpassung (lrabb.de) �

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