Bau-Informationsbroschüre Böblingen

28 Sollten auf dem Grundstück bereits Tankanlagen vorhanden sein, die nicht weiter genutzt werden sollen, müssen diese fachgerecht gereinigt, stillgelegt und gegebenenfalls von einem Sachverständigen geprüft werden. Heizöllagerung Grundsätzlich müssen Heizöllageranlagen dem Stand der Technik entsprechen und so betrieben werden, dass Schadensfälle durch auslaufendes Heizöl vermieden werden. Als Betreiber sind Sie für den ordnungsmäßigen Betrieb Ihrer Anlage verantwortlich und müssten im Schadensfall mit erheblichen Kosten rechnen. Ab einer bestimmten Anlagengröße müssen für Einbau, Instandsetzung, Wartung etc. Fachbetriebe beauftragt und die Anlage angezeigt und von zugelassenen Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA, R+D etc.) geprüft werden. Auskunft über Anzeige-, Fachbetriebs- und Prüfpflichten erteilt das Landratsamt Böblingen – Bauen und Umwelt – gerne. Landkreis Böblingen – Wassergefährdende Stoffe (lrabb.de) � Hochwasser – Gefahren, Starkregen Bei starken oder lang anhaltenden Niederschlägen können auch kleine und scheinbar harmlose Bäche und Flüsse in kürzester Zeit stark anschwellen und über die Ufer treten. Angrenzende Bereiche werden dann überflutet. Im Landkreis Böblingen liegen für alle größeren Gewässer Hochwassergefahrenkarten (HWGK) vor, die detailliert aufzeigen, welche Grundstücke bei Hochwasser mit unterschiedlichen Jährlichkeiten betroffen sind. Für die mit den Karten ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete, die statistisch gesehen alle 100 Jahre überflutet werden (HQ100), besteht nach § 78 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ein Bauverbot. Mit dem sog. „Hochwasserschutzgesetz II“ hat der Gesetzgeber Änderungen in Bezug auf Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten erlassen. Dabei handelt es sich um Gebiete, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden (HQ100). In diesen Gebieten ist seit Anfang 2018 der Bau neuer Ölheizungen verboten; bestehende Anlagen müssen seit dem 5. Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet sein. Wird die Anlage in der Zwischenzeit wesentlich verändert, muss die Hochwassersicherheit sofort hergestellt werden. Wer sich in einem „Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, im sogenannten HQextrem befindet, hat mit der Nachrüstung noch bis Ende 2033 Zeit. Wer hier jedoch eine neue Anlage bauen möchte, oder eine bestehende wesentlich verändert, muss ebenfalls sofort für die notwendige Hochwassersicherheit sorgen. Maßgeblich für die Beurteilung der Hochwassersicherheit der Tankanlage ist der maximal mögliche Hochwasserstand auf dem Grundstück bzw. am Gebäude. Heizöl ist leichter als Wasser, es kann durch eindringendes Wasser aus dem Heizöltank gedrückt werden und in den Aufstellraum oder in die Umgebung gelangen. Um das zu verhindern, gibt es verschiedene Optionen: pp Aufstellung des Tanks oberhalb des maximal möglichen Hoch- wasserstandes pp Bauliche Maßnahmen, die das Wasser von der Tankanlage fernhalten, oder pp Einbau zugelassener Heizöltanks mit vorschriftsmäßiger Sicherung gegen Aufschwimmen und geschützt gegen Eindringen von Wasser. Bei der Nachrüstung handelt es sich um eine Betreiberpflicht, die bei Nichtbeachtung im Schadensfall schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann. Es muss damit gerechnet werden, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn gesetzliche Fristen und Vorgaben nicht eingehalten wurden. Im Landkreis Böblingen erstrecken sich die Wasserschutzgebiete auf ca. 40 % der Landkreisfläche. Eine Übersicht über die Schutzgebiete im Landkreis finden Sie hier: https://www.lrabb.de/site/LRA-BB-2018/ get/params_E-832812663/3287690/ Wasserschutzgebiete.pdf oder in UDO (Umwelt-Daten und Karten Online) Viewer der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz). Karte: Kartenansicht – Daten- und Kartendienst der LUBW (baden-wuerttemberg.de) � Die Karten sind online unter Überflutungsflächen – Daten- und Kartendienst der LUBW (www.lubw. baden-wuerttemberg.de) abrufbar. �

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