Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Braunschweig

Ratgeber Trauerfall für Braunschweig 11 Die städtischen Friedhöfe in Braunschweig Der 1914 angelegte Stadtfriedhof (alter Teil) genauso wie der 1930 angelegte Urnenfriedhof (heute: Stadtfriedhof – neuer Teil) sind Orte der Ruhe, Besinnung und Erinnerung. Die weitläufigen und gepflegten Grünanlagen und die ansprechend gestalteten Grabfelder geben altem und neuem Teil des Stadtfriedhofs seinen würdigen Charakter. Hier finden nicht nur Trauernde einen angemessenen Ort für Abschiednahme und Gedenken, sondern auch Spaziergänger erhalten auf dem alten Teil des Stadtfriedhofes durch historische Grabsteine und auf dem neuen Teil durch die dortigen Ehrengräber einen Einblick in die Braunschweiger Stadtgeschichte. Feierhallen Die Feierhalle 1 an der Helmstedter Straße wurde bereits 1913 erbaut und bietet Platz für bis zu 180 Personen. In ihr befindet sich u. a. die Monumentalurne von Herrn Kommerzienrat Dr. – Ing. Max Jüdel, 1845-1910. Die Feierhalle 3 ist auf dem neuen Teil des Stadtfriedhofes zu finden und wurde 2006 fertiggestellt. Sie bietet Platz für bis zu 60 Personen und zeichnet sich durch ihre große Fensterfront, die die Räumlichkeit hell erscheinen lässt, aus. Seit 2013 verfügt der Stadtfriedhof in dem angrenzenden Gebäudekomplex zusätzlich über ein rituelles Waschhaus, in dem verstorbene Personen verschiedener Glaubensrichtungen in einem angemessenen Umfeld rituell gewaschen werden können. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Trauerfeier (Totengebet) auf dem ebenfalls vorhandenen Gebetsplatz durchzuführen. Für Trauerfeiern auf den städtischen Ortsteilfriedhöfen stehen die dortigen Friedhofskapellen zur Verfügung. Bestattungsformen Die Mindestruhezeit bei Urnengräbern beträgt 15 Jahre. Ein entsprechendes Nutzungsrecht an Urnenwahlgrabstätten kann für 5, 10 oder 20 Jahre verlängert werden. Zu den Urnengräbern zählen: Urnengrabstätten In den Größen: 0,50 m² – für max. 2 Urnen 0,75 m² – für max. 3 Urnen 1,00 m² – für max. 4 Urnen Urnensondergrabstätten Die Größe der Grabstätte beträgt mindestens 1,50 m² (0,25 m² pro Urne). Die Pflege der Urnengrabstätten und der Urnensondergrabstätten obliegt der Nutzungsberechtigten/dem Nutzungsberechtigten. Die Lage der jeweiligen Grabstätte kann ausgesucht werden. Feierhalle III auf dem Stadtfriedhof (neuer Teil)

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