Maßnahmen zur Wohnraumanpassung der Stadt Cottbus

05 Unterstützung durch den Pflegestützpunkt Cottbus Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraum­ gestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und All­ tagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alternativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reichweite erleich­ tern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. BARRIEREFREIES WOHNEN Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträch­ tigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grund­ sätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnli­ chen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, dass der Zugang zur Wohnung im dritten UNTERSTÜTZUNG DURCH DEN PFLEGESTÜTZPUNKT COTTBUS Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale Beratungsstelle für Ratsuchende, die Informati- onen rund um das komplexe Thema Pflege benötigen. Hier erhalten Pflegebedürf- tige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, Men- schen mit Behinderungen, Angehörige und Interessierte individuelle, umfassende Beratung. Die Beratungen sind neutral, unabhängig und kostenlos. Pflege- und Sozialberatung des Pflegestützpunktes Die Pflege- und Sozialberatung umfasst die fachliche Begleitung bei individuellen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Mitarbeiterinnen beraten und informieren über • pflegerische Angebote in Cottbus • sozialrechtliche sowie finanzielle Leistungen, z. B. Pflegeversicherun g und Sozialhilfe • Maßnahmen zur barrierefreien Wohnraumanpassung • Schwerbehindertenrecht • Vorsorge- und Patientenverfügung • alternative Wohnformen • ehrenamtliche Angebote zur Unter­ stützung im Alltag Kontakt Pflegestützpunkt Cottbus Neumarkt 5 03046 Cottbus Telefon: 0355 6122510 oder 0355 6122511 (Pflegeberatung) Telefon: 0355 6122512 oder 0355 6122513 (Sozialberatung) E-Mail: cottbus@ pflegestuetzpunkte-brandenburg.de ALLGEMEINE EINFÜHRUNG In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegen- stände gewährleistet sein. So kann die Wohnung oder das Eigenheim mit gezielten Umbaumaßnahmen senioren­ gerecht und barrierefrei umgestaltet werden. Ziel einer solchen Wohnraumanpassung ist der Erhalt oder die Wieder- gewinnung der eigenständi- gen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität.

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