Älter werden in Dinslaken

26 Finanzielle Unterstützungsangebote Sozialhilfe Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), auf die bedürftige Bürgerin- nen und Bürger unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen Anspruch haben. Sie wird für befristet erwerbsunfähige Personen bis zur Gewährung der Regel- altersrente geleistet. Erwerbsfähige bedürftige Personen haben bis zum Bezug dieser Rente einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Für Menschen tritt frühestens ab 65 Jahren ggf. die Grundsicherung nach dem SGB XII ein. Man unterscheidet: Hilfe zum Lebensunterhalt Als Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die Sozialhilfe die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persön- liche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Sie wird durch laufende Leistungen (Regelsätze) ggf. Mehrbedarfszu- schläge zuzüglich der angemessenen Kosten für Unter- kunft und Heizung gewährt. Andere Hilfen In bestimmten Lebenssituationen (wie Krankheit, Behin- derung, Pflegebedürftigkeit usw.) können, auch wenn Sie in der Lage sind, Ihren normalen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, entsprechende Hilfen gewährt werden. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Stadt Dinslaken Fachdienst Senioren und Soziale Leistungen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 0 2064 66-0 (Vermittlung über die Telefonzentrale) Selbstverständlich bietet sich hierbei auch die Möglich- keit, ein nettes Gespräch mit anderen Besuchern zu füh- ren, und auch wir Helferinnen und Helfer haben stets „ein offenes Ohr“. Termine sowie aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte • unserer Homepage unter www.evangelische-kirchengemeinde-dinslaken.de/ willkommen/der-gedeckte-tisch dem Gemeindebrief „Forum“ • den Schaukästen am Gemeindehaus, Duisburger Straße 72, der Stadtkirche, der Friedenskirche, der Erlöserkirche, des Betsaals Bruch sowie der Freikirche Augustastraße Telefon: 02064 426969. Wunderfinder e. V. (zz. nur Kleiderspenden) Wilhelm-Lantermann-Straße 58 a, 46535 Dinslaken Telefon: 0152 14597459 E-Mail: info@wunderfinder-dinslaken.de www.wunderfinder-dinslaken.de Rundfunk- und Fernsehgebühren­ befreiungen Eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren kann durch den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitrags- service“ erfolgen, wenn bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Blinden- hilfe oder BAföG bezogen werden. Menschen mit Behin- derung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflege- heimen. Die Anträge werden vom Bürgerbüro entge- gengenommen und an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ zur Bearbeitung weitergeleitet. Bürgerbüro Friedrich-Ebert-Straße 82, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-666 Schulden- und Insolvenzberatung Bei Überschuldung wenden Sie sich bitte an die: Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Café Komm, Bahnhofsplatz 4–6, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 6064920 www.diakonie-din.de © Gina Sanders - Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=