Älter werden in Duisburg

167 Infos für Menschen mit Behinderungen Nähere Informationen, auch über die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes, beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement Stadthaus, Eingang Moselstraße (Büro im Erdgeschoss) 47051 Duisburg (Mitte) Postanschrift: Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47049 Duisburg Telefon 02 03 - 2 83 42 78 t.firzlaff@stadt-duisburg.de, www.duisburg.de Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Eingliederungshilfe Wer erhält Eingliederungshilfe? Erwachsene Menschen erhalten dann Eingliederungshilfe, wenn ihre Behinderung sie mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate daran hindert, gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. Bei der Behinderung kann es sich um eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung oder um eine Beeinträchtigung der Sinne handeln. Sie kann unabhängig von der Grundsicherung beantragt werden. Leistungen können z. B. sein: ÌÌ Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z. B. Hilfen zum Umbau/zur Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung), ÌÌ Hilfen zu einem selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (Wohngemeinschaften), ÌÌ Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben (z. B. Integrationshelfer im Freizeitbereich, für Theaterbesuche), ÌÌ Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z. B. Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher). Für die Eingliederungshilfe an volljährige Personen (nach Vollendung der allgemeinen Schulpflicht) ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) seit 01.01.2020 zuständig. Ausgenommen ist der Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen, siehe folgenden Textabschnitt! Ansprechpartner beim LVR für volljährige behinderte Personen nach Vollendung der Schulpflicht: Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln Telefon 02 21 - 809-0, Fax 02 21 - 809-22 00 post@lvr.de, www.lvr.de

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