Seniorenwegweiser für die Stadt Erfurt

Hilfe in anderen Lebenslagen Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst: • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes (wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann, soll diese Hilfe vorübergehend gewährt werden) • Altenhilfe umfasst die Bereiche der Beratung und Betreuung älterer Menschen. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. • Blindenhilfe • Bestattungskosten (die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen) Finanzielle Hilfen und Ermäßigungen Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Die Kommunikation mit der Gesellschaft ist besonders für ältere Menschen von großer Bedeutung. Rundfunk und Fernsehen sind für viele eine willkommene Abwechslung und für einige leider fast der einzige Kontakt zur Außenwelt. Für sie kann die Befreiung bzw. teilweise Befreiung von den Gebühren eine große Hilfe sein: • Personen, deren Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ versehen ist • Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) • Empfänger von Hilfe zur Pflege (SGB XII) • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (SGB XII) • Empfänger von Blindengeld nach § 72 SGB XII Den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie über den Mitteldeutschen Rundfunk oder beim Amt für Soziales. Zuständiges Amt bei der Stadtverwaltung Erfurt: Amt für Soziales Sozialer Bürgerservice „Haus der sozialen Dienste“ Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt Telefon: 0361 6556161 Formulare können zurzeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 18:00 Uhr im Sozialen Bürgerservice mitgenommen werden. Informationen und Formulare zur Antragstellung erhalten Sie auch auf der Website der Stadt Erfurt: www.erfurt.de Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Der Zugang zudenGerichtenwird rechtsuchendenBürgerinnen und Bürgern durch das Gesetz über Prozesskostenhilfe erleichtert. EinkommensschwächereBürgerinnenundBürger können danach Prozesskostenhilfe erhalten. Sie muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Für den Antrag sind Einkommens- und Vermögensnachweise notwendig. Beachten muss man, dass in Angelegenheiten des Straf- rechts und des Ordnungswidrigkeitsrechts keine Vertretungshilfe vor Gericht geleistet wird. Zur weiteren Information wird folgende Broschüre empfohlen: „Schlichten ist besser als Richten“ www.thueringen.de/justiz 66 Soziale Leistungen – Ausschnitt

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