Bau-Informationsbroschüre für den Landkreis Esslingen

Die Sonderbauverordnungen – kurz erklärt Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) regelt die Errichtung von Wohngebäuden. Alle anderen Gebäudearten werden als „Sonderbauten“ bezeichnet. Diese Sonderbauten können bzw. sind zum Beispiel wegen ihrer Größe, ihrer Komplexität oder schlicht wegen ihrer andersartigen Nutzung in vielen Belangen anders zu beurteilen als normale Wohnhäuser. Für verschiedene Arten von Sonderbauten existieren daher eigene Regelwerke, die sowohl Ihnen und Ihrem Planer, als natürlich auch uns als genehmigender Stelle als Arbeitsgrundlage dienen. Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, „Muster“-­ Richtlinien und ministerielle Hinweise In Baden-Württemberg existieren unterschiedliche Lösungen, ein solches Regelwerk zu etablieren. Verordnungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften haben gesetzesähnlichen Charakter und sind rechtlich bindend. Musterverordnungen/-richtlinien und ministerielle Hinweise sind zwar nicht rechtlich bindend, bieten aber ein jeweils in sich schlüssiges Regelwerk und werden von uns bei der Bearbeitung der betroffenen Projekte zur Bewertung des Einzelfalls herangezogen. Die gängigsten Sonderbauverordnungen sind: Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) Gebäude, die zum Aufenthalt großer Menschenmengen geeignet sind, werden als Versammlungsstätten bezeichnet. Bekannte Beispiele sind Mehrzweckhallen, Festsäle sowie Räume für Tagungen und Konferenzen. Wichtige Themenbereiche der VStättVO sind der Brandschutz und die Dimensionierung von Zugängen, Bestuhlungen, Toilettenanlagen etc. für die dort möglichen Besucherzahlen. Industriebaurichtlinie (IndBauRL) Die IndBauRL regelt gewerbliche Produktions- und Lagergebäude, die sich auf Grund ihrer Ausmaße nicht mehr nach den Vorgaben LBO planen lassen. Die Richtlinie trägt besonders den ungewöhnlich großen Ausmaßen dieser Gebäude Rechnung und gibt darauf abgestimmte Lösungsansätze vor. Verkaufsstättenverordnung (VkVO) Kaufhäuser, Einkaufszentren und Verbrauchermärkte sind auf eine besonders offene und flexible Grundrissgestaltung angewiesen. Die VkVO ermöglicht daher Konzepte, die weitgehend auf massive Bauteile zur Unterteilung in Brandabschnitte verzichtet. Stattdessen ermöglichen alternative Sicherheitskonzepte über Brandschutztechnik und großzügige Sicherheitsbereiche die Umsetzung moderner Verkaufskonzepte und einer zeitgemäßen Innenarchitektur. Musterschulbaurichtlinie (MSchulbauR) Viele Kinder auf wenig Raum sind die größte Herausforderung bei Schulbaumaßnahmen. Die Musterschulbaurichtlinie trägt diesem Umstand durch besondere Anforderungen an Durchgänge, Wegbreiten und sicherheitsrelevante Einrichtungen Rechnung. Für den Brandfall sieht die Richtlinie ein Konzept vor, das möglichst allen Schülern und Lehrern das Verlassen des Gebäudes ohne Hilfe der Feuerwehr ermöglicht. Hinweise des Wirtschaftsministeriums BadenWürttemberg über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung Die Besonderheit von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Objekten ist nicht nur ihre hohe Personenzahl im Gebäude. Vielmehr ist bei diesen Objekten auch von einer überdurchschnittlich hohen Zahl hilfsbedürftiger Menschen auszugehen. Was im normalen Betrieb logistisch betrachtet bereits eine Herausforderung darstellt, kann im Brandfall dagegen schnell über Leben und Tod der Betroffenen entscheiden. Daher sehen die ministeriellen Hinweise zum Brandschutz in Krankenhäusern einen besonders hohen baulichen Sicherheitsstandard vor. Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung (Musterwohnformenrichtlinie) Die Überalterung der Gesellschaft führt zu einer ständig wachsenden Zahl an Wohnangeboten für Seniorinnen und Senioren. Viele dieser Einrichtungen sind zwar nicht mehr als normales Wohnen im Sinne der Landesbauordnung einzustufen. Die Einstufung als Pflegeheim würde den tatsächlichen Gegebenheiten aber auch nicht angemessen begegnen. Für all diese Fälle bietet die Musterwohnformenrichtlinie ein Sicherheitskonzept für eine weitgehend eigenständige Lebensführung, ohne jedoch die eingeschränkte Mobilität des Nutzerkreises zu vernachlässigen. 6 Bauen im Landkreis Esslingen | Die Sonderbauverordnungen – kurz erklärt

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