Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Wetteraukreis

60  Leistungen des Versorgungsamtes a) Kapitalabfindung Beschädigte (zum Beispiel Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten) oder deren Hin- terbliebene können vom Versorgungsamt eine sogenannte Kapitalabfindung zum Kauf von Wohngrundstücken oder Wohnungseigentum erhalten. Dies gilt auch für den Erwerb eines Dauerwohnrechtes bei drohender Zwangsversteigerung. Bei der Kapitalabfindung wird die vom Versorgungsamt bereits bewilligte Grundrente für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren im Voraus in einer Summe ausgezahlt. Ein Teil der Grund- rente verbleibt als „Unkostenbeitrag“ beim Versorgungsamt. Voraussetzung für die Kapitalab- findung ist unter anderem, dass der Antragsteller das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In Ausnahmefällen können aber auch Kapitalabfindungen für Personen zwischen dem 55. und dem 65. Lebensjahr gewährt werden. b) Orthopädische Versorgung Beschädigte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen behindertengerechte Sanitäraus- stattungen sowie Haltegriffe und Handläufe.  Steuererleichterungen Behindertengerechte Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung oder im selbst genutzten Eigen- heim können bei der Einkommenssteuererklärung teilweise in Abzug gebracht werden (als au- ßergewöhnliche Belastungen). Eine Schwerbehinderung muss nachgewiesen werden und ein ärztliches Attest muss vorliegen. Vor Maßnahmenbeginn ist die Anerkennung (nach § 33 EStG) beim Finanzamt abzufragen. Ebenso können Handwerkerleistungen nach § 35 a Abs. 2 S. 2 EStG bei Erhaltungs-, Moderni- sierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr mit 20 % von maximal 6.000 € der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 € – als Steuerbonus angerechnet werden.

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