Seniorenwegweiser Älter werden in Fürstenfeldbruck

2. Das Landespflegegeld In Bayern gibt es seit 2018 das Landespflegegeld. Das ist ein Betrag von 1.000 Euro, der einmal jährlich an Pflege­ bedürftige ausgezahlt wird. Dieses Geld soll Betroffenen die Möglichkeit geben, den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen, die sich jeden Tag um sie kümmern. Anspruch auf Landespflegegeld hat jeder, der mit Pflegegrad 2 und höher eingestuft ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat. Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.landes­ pflegegeld.bayern.de oder beim Finanzamt, Landratsamt sowie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Bayern Direkt – Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung Mo bis Do 8.00 – 18.00 Uhr, Fr 8.00 – 16.00 Uhr Telefon: 089 1222213 E-Mail: fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de www.landespflegegeld.bayern.de 3. Die Pflegeberatung Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Ent­ scheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und be­ raten lassen. Durch die Pflegeberater Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeig­ netsten ist. Grundsätzlich muss jede gesetzliche Pflegekasse eine Beratungsstelle zur Verfügung stellen. Die Beratung ist kostenlos. Sie verschafft einen ersten Überblick darüber, auf welche Leistungen es einen Anspruch gibt. Ein kompetenter Pflegeberater informiert Sie zum Beispiel über: n Ermittlung des Pflegebedarfs und wie dieser umgesetzt wird. n Informationen zur häuslichen Krankenpflege n Alles Wissenswerte über barrierefreie Wohnungen und welche Zuschüsse es für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen gibt. n Kann zu Hause gepflegt werden oder muss ein Pfle- geheim in Betracht gezogen werden, welche Kosten kommen dann auf Sie oder die Angehörigen zu? n Informationen, wie pflegende Angehörige versichert sind. n Erfassung der benötigten Hilfsmittel wie Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Kompressionsstrümpfe, Rollstuhl oder Elektromobil n Entlastung pflegender Angehöriger 4. Pflegearten Ambulante Pflegedienste Erkundigen Sie sich, ob ambulante Pflegedienste, die nebenPflegeleistungen auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuungsangebote versehen, geeignet wären. Zudem können Sie den Menü-Bringdienst „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen, welcher Sie täglich mit warmen und frischen Mahlzeiten versorgt (siehe Ambu­ lante Hilfen, Seite 22). Tagespflege Oder vielleicht sagt Ihnen das Angebot der Tagespflege zu, bei der Sie mehrere Tage in der Woche tagsüber eine Einrichtung besuchen, aber am Abend wieder zuhause sind. Dort erhalten Sie nicht nur professionelle Pflege und Versorgung, sondern können mit Altersgenossen unterhaltsamen Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten nachgehen. AWO Seniorenzentrum Josefstift Tagespflege mit beschützendem Bereich Schulweg 14 Telefon: 08141 4091-0 E-Mail: info@sz-ffb.awo-obb.de www.awo-obb.de Ökumenische Nachbarschaftshilfe mit Sozialdienst e.V. Fürstenfeldbruck und Emmering Tagespflege Am Sulzbogen 56 Telefon: 08141 3166-21 E-Mail: info@nbh-fuerstenfeldbruck.de www.nbh-fuerstenfeldbruck.de RATGEBER PFLEGE 32

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