Bauinformationsbroschüre der Stadt Gaggenau

© Somkiaty/stock.adobe.com 8 3. Entwurfsverfasser ©Jacob Lund/AdobeStock Für einen optimalen Ablauf des Genehmigungsverfahrens ist die Arbeit des Entwurfsverfassers entscheidend. In der Regel ist dies ein Architekt oder Bauingenieur. Er ist dafür verant- wortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vor­ schriften entspricht. Verfügt der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so hat der Bauherr zu veranlassen, dass geeignete Fachplaner bestellt werden. Diese sind für ihre Beiträge verantwortlich. Weiterhin bleibt der Entwurfsverfasser dafür verantwortlich, dass die Beiträge der Fachplaner entsprechend den öffentlich- rechtlichen Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. Ingenieurbüro für Tief- und Wasserbau Stadtplanung und Verkehrsanlagen Wasserversorgung Landschaft und Umwelt Abwasserentsorgung Kanalsanierung Wasserbau Hydrologie Altlastensanierung Verkehrsanlagen Mess- und Regeltechnik Bauleitplanung Ingenieurvermessung Stadtplanung Geografische Informationssysteme Lauf Poststraße 1 77886 Lauf Tel. 07841 703-0 Offenburg Marlener Straße 4 77656 Offenburg Tel. 0781 990779-0 Teningen Tullastraße 5a 79331 Teningen Tel. 07641 95869-0 www.zink-ingenieure.de info@zink-ingenieure.de

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